Insgesamt 127 Korruptionsverfahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr abgeschlossen. Dabei wurden unter anderem 111 Verfahren eingestellt und sechs Fälle zur Anklage gebracht, wie aus dem Korruptionsbericht 2011 hervorgeht, den Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Dienstag vorstellte. Im selben Zeitraum seien zudem 126 neue Verfahren registriert worden, in denen 228 Beschuldigten größtenteils Bestechung, Bestechlichkeit und wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen vorgeworfen werde.

Angaben zur Entwicklung der Korruption in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren enthält der jüngste Bericht wegen der Einführung einer neuen Zählweise nicht. Im Vergleich zu anderen Bundesländern habe Berlin aber „kleinere Probleme“, sagte Heilmann. „Das muss auch so bleiben.“

Laut dem Bericht wurden mit Alt- und Neufällen an Berliner Strafgerichten im vergangenen Jahr insgesamt 51 Korruptionsverfahren verhandelt. Dabei wurden in drei Fällen Freiheitsstrafen verhängt, in drei weiteren Verfahren wurden die Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt. Für Oberstaatsanwalt Rüdiger Reiff, der seit Oktober 2011 die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung leitet, stach dabei vor allem der Fall einer Kreuzberger Fahrschule heraus.

Gegen Schmiergeld hatten zwei Fahrlehrer und zwei Prüfer Führerscheine verkauft. Bei ihren Untersuchungen seien die Ermittler auf ein „regelrechtes System“ gestoßen, sagte Reiff. In der Folge wurde 1.500 Prüflingen die bereits erteilte Fahrerlaubnis wieder entzogen. Gegen die Fahrlehrer und die Prüfer seien Freiheitsstrafen zwischen drei und vier Jahren verhängt worden.

Vertrauensanwalt hat sich bewährt

Insgesamt sehen Heilmann und Reiff die Korruptionsbekämpfung in der Hauptstadt auf einem guten Weg. Neben einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft und einem Korruptionsbeauftragten habe sich vor allem auch die Arbeit eines Vertrauensanwalts bewährt, bei dem anonym Hinweise abgegeben werden können. „Die Qualität der Hinweise habe sich dadurch erhöht“, sagte Reiff. Er sei „sehr froh“, dass der Senat diese Stelle geschaffen habe.

Zugleich kündigte Justizsenator Heilmann an, dass künftig noch mehr Wert auf die Prävention gelegt werden sollte. So solle auch für Beamte und Behördenmitarbeiter noch mehr Rechtsklarheit geschaffen werden. Immer wieder komme es hier in den Behörden und Verwaltungen zu Unsicherheiten. Selbst eine Lehrerin, die zum Schuljahresende von Eltern beschenkt werden werde, könnte unter Umständen Probleme bekommen.

In einer neuen Ausführungsvorschrift soll deshalb deutlich gemacht werden, unter welchen Bedingungen kleinere Geschenke noch angenommen werden dürfen und ab wann es sich um Bestechung handelt. „Wir brauchen dazu keine neuen Regelungen. Sie müssen nur noch besser bekannt gemacht werden“, sagte Reiff. Bis Ende des Jahres soll das Werk, das derzeit in der Innenverwaltung ausgearbeitet wird, vorliegen.

dapd/nbo