Gut zwei Drittel der ehemaligen Schlecker-Mitarbeiter in Berlin wehren sich gegen ihren Rauswurf. Nach der Kündigung Ende März seien beim Arbeitsgericht der Hauptstadt 230 Klagen eingegangen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Hinzu kämen vier weitere Klagen. Diese beträfen aber das Arbeitsentgelt oder die Erteilung eines Zeugnisses.
Frühestens im Sommer sei mit ersten Gerichtsentscheidungen zu rechnen, sofern es vorher nicht zu einer gütlichen Einigung kommt. Danach könnten die Fälle noch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht landen.
In Berlin und Brandenburg war im Zuge der Insolvenz der Drogeriekette mehr als 550 Schlecker-Beschäftigten gekündigt worden. In der Hauptstadt mussten 350 der 760 Beschäftigten gehen. Nach Einschätzung der Gewerkschaft Ver.di haben aber nur Klagen Erfolgsaussichten, die sich auf Fehler in der Kündigung berufen können.
Nach Zugang der Kündigung habe laut Gericht eine Frist von drei Wochen gegolten. Danach könne keine Klage mehr eingereicht werden. Zahlen über Klagen aus Brandenburg lagen dem Berliner Gericht nicht vor.
dpa/tj



