Im Rechtsstreit zwischen dem Vivantes-Klinikum Berlin und der Chefärztin Karin Büttner-Janz um deren fristlose Kündigung stützt der Aufsichtsrat die Position der Geschäftsführung des Konzerns. Aufsichtsratschef Hartmann Kleiner sagte am Donnerstag, die Geschäftsführung habe sein volles Vertrauen und er sei davon überzeugt, dass bei der Kündigung von Büttner-Janz „keinerlei diskriminierende Überlegungen eine Rolle gespielt haben“.

Büttner-Janz, die zu DDR-Zeiten Doppel-Olympiasiegerin, Weltmeisterin sowie mehrfache Europameisterin im Turnen war, war Anfang April entlassen worden und hatte Hausverbot erhalten. Gegen diese Entscheidung klagt sie. Ein erster Gerichtstermin ist für den 8. Mai anberaumt worden. Nach ihrer sportlichen Karriere wurde sie Ärztin und führte zuletzt die Orthopädie-Kliniken am Vivantes-Krankenhaus Friedrichshain und im Krankenhaus Am Urban.

Unabhängige Anwältin mit Untersuchung beauftragt

Um größtmögliche Transparenz über die Umstände, die zur Kündigung geführt haben, herzustellen, sei in der vergangenen Woche eine externe Rechtsanwaltskanzlei mit Untersuchungen beauftragt worden, teilte der Aufsichtsratsvorsitzende mit. Dabei solle insbesondere herausgearbeitet werden, ob es an irgendeiner Stelle Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Landesgleichstellungsgesetz (LGG Berlin) gegeben hat. Mit der Untersuchung sei eine Kölner Rechtsanwältin betraut worden, „die neutral ist und bisher für Vivantes nicht tätig gewesen ist“, wie es weiter hieß.

Die Anwälte von Büttner-Janz hatten Vivantes am Mittwoch vorgeworfen, sie letztlich wegen einer „gleichgeschlechtlichen Beziehung zu einer Vivantes-Mitarbeiterin aus der Führungsebene“ gekündigt und damit gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen zu haben. Eine homosexuelle Beziehung könne jedoch kein Kündigungsgrund sein. Die Rechtsbeistände gehen deshalb davon aus, dass der Prozess ihrer Mandantin „erfolgreich sein wird“.

Güteverhandlung anberaumt

Dagegen betonte Vivantes: „Eine Beziehung ist nicht Grund der Kündigung, erst recht nicht eine gleichgeschlechtliche.“ Kündigungsgrund war nach den Worten einer Sprecherin eine E-Mail an den Aufsichtsrat, „deren Inhalt unserer Auffassung nach den Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede erfüllt“.

Das Arbeitsgericht Berlin wird am 8. Mai über die Klage gegen die außerordentliche Kündigung verhandeln, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. In der Güteverhandlung solle geklärt werden, „ob eine gütliche Einigung der Parteien möglich“ sei. Andernfalls wird es zum Prozess kommen.

dapd/tj