Berlin rechnet damit, Sicherungsverwahrte nicht pünktlich bis zum Mai 2013 verfassungsgemäß unterbringen zu können. Es werde zeitlich sehr schwierig, bis dahin einen Neubau zu errichten, sagte Justizsprecherin Lisa Jani am Montag. „Der Haushalt ist vom Parlament noch nicht beschlossen – das ist das Problem. Vorher kann nicht gebaut werden.“ Berlin muss wie die anderen Bundesländer die Sicherungsverwahrung bis 2013 komplett neu regeln. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht angeordnet.
Die „Bild“-Zeitung vom selben Tag berichtete, Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) wolle diesen Straftätern als Übergangslösung jeweils zwei benachbarte Zellen als Wohn- und Schlafbereich zur Verfügung stellen. Der Platz sei da, bestätigte Sprecherin Jani.
Sicherungsverwahrte sind Straftäter, die ihre Verurteilung abgesessen haben und trotzdem nicht auf freien Fuß kommen, weil sie weiter als gefährlich eingestuft wurden. Das Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten die bisherige Praxis der Unterbringung als verfassungswidrig eingestuft. Künftig muss sich die Sicherungsverwahrung deutlich von einer Strafhaft unterscheiden und auf Therapie und Betreuung ausgerichtet sein.
Heilmann hatte bereits im Februar in einem dpa-Gespräch betont, Berlin wolle für solche Straftäter ein extra Haus bauen. Es solle auf einer Freifläche des deutschlandweit größten Männergefängnisses in Tegel errichtet werden soll. Derzeit sitzen 38 Sicherungsverwahrte in einem extra Trakt des Tegeler Gefängnisses. Etliche beklagen, dass sie in zu kleinen Zellen untergebracht sind und wenig betreut werden.
Berlin hat keinen Länder-Partner für das Projekt, nachdem eine Kooperation mit Brandenburg nicht zustande kam. Das Nachbarland hat sich mit Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein auf eine Zusammenarbeit bei der Sicherungsverwahrung geeinigt.
Sollte der Berliner Neubau nicht bis Mai 2013 stehen, würde zunächst der Notfallplan greifen, so die Sprecherin. Derzeit lebt ein Sicherungsverwahrter auf knapp 10 Quadratmeter, dann sollen es etwa 20 sein. Der Gefängnis-Bereich muss dafür laut Justiz nicht umgebaut werden. Die „Bild“-Zeitung zitierte den Justizsenator mit den Worten, die Notfalllösung erfülle die Forderungen nur teilweise, „aber wir hoffen, dass sie befristet von den Gerichten akzeptiert wird“.
dapd/tj

