Eine Berliner Schülerin, deren Familie von Hartz IV lebt, bekommt vom Jobcenter 70 Euro für einen Schreibtisch. Nach fast vierjährigem Rechtsstreit entschied das Berliner Sozialgericht, dass das Jobcenter die Anschaffung eines Schülerschreibtisches finanzieren muss. Der Schreibtisch gehöre in diesem Falle zur Erstausstattung für die Wohnung, für die das Jobcenter aufkommt, teilte das Sozialgericht am Donnerstag mit. Die Schülerin lebt zusammen mit studierender Mutter, einem zehn Jahre alten Bruder sowie einer neu geborenen Schwester in einer Dreizimmerwohnung in Schöneberg.

Das Mädchen hatte laut Gericht keinen Platz, um seine Hausaufgaben in Ruhe erledigen zu können. Die finanzielle Leistung stehe der Schülerin zu, da in der Wohnung kein anderer Arbeitsplatz da war. Einen Anspruch auf neue, ungebrauchte Möbel gebe es aber nicht, hieß es im Urteil vom 15. Februar 2012 (S 174 AS 28285/11 WA).

Das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg hatte die Kostenübernahme zunächst abgelehnt. Die damals sechsjährige Schülerin hatte laut Gericht die Hilfe im Zusammenhang mit ihrer Einschulung 2008 beantragt und war nach der Ablehnung vor Gericht gezogen.