Seit neun Monaten gelten in Berlin strengere Vorschriften für das Aufstellen von Spielautomaten. Die Bezirke bilanzieren durchweg Erfolge, die Branche kämpft dagegen mit den Auswirkungen. So tendiert die Zahl der Anträge auf neue Spielhallen seit Monaten gegen Null. Das eigentliche Problem kann das Spielhallengesetz allerdings nicht lösen: die Spielsucht.

In Friedrichshain-Kreuzberg ist die Lage nach Einschätzung der Behörden eindeutig: „Nach unseren Berechnungen dürfen wir keine neuen Spielhallen mehr genehmigen“, sagt Wirtschaftsstadtrat Peter Beckers (SPD). Das Spielhallengesetz, das Anfang Juni vergangenen Jahres in Kraft trat, schreibt einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Hallen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie eine Obergrenze von acht Geräten vor. „Danach sind alle Flächen bei uns ausgeschöpft.“

14 Anträge gingen seit Juni bei Peter Beckers ein. Sie wurden allesamt abgelehnt. Im Bezirksamt Mitte traf lediglich ein einziger ein. Auch dieser wurde nicht genehmigt. In Neukölln gab es nichts zum Ablehnen; es kamen keine neuen Anträge. Zittern mussten allerdings selbst die Betreiber, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Spielhalle genehmigen lassen wollten. In Mitte lagen den Ordnungsbehörden 23 entsprechende Schreiben vor. „Sie wurden abschlägig beschieden“, geht aus den Unterlagen des Stadtrats für Ordnungsangelegenheiten, Carsten Spallek (SPD), hervor.

Die meisten gaben sich damit nicht zufrieden. Zehn Betreiber klagen Spallek zufolge vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Bei zehn weiteren Antragstellern steht die Entscheidung noch aus, ob sie vor Gericht ziehen oder nicht. Lediglich drei gaben den Widerstand auf und akzeptierten das Nein der Behörden. Nach Angaben des Verbands der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland laufen derzeit verschiedene Klageverfahren, etwa eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz insgesamt und einige Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht.

Nach Ansicht des Verbands ist das Gesetz „in großen Teilen“ verfassungswidrig, weil es nicht zuletzt „unzulässig in die Berufsausübungsfreiheit eingreift und letztlich eine kalte Enteignung darstellt“. Zudem führe es mittelfristig zum Aus der Branche, unterstreicht ein Sprecher.

Die ersten Betreiber spüren bereits die Auswirkungen. „Unsere Spielhallen schreiben rote Zahlen“, sagt Mario Hoffmann, Sprecher der zur Gauselmann-Gruppe gehörenden Spielhallen. Acht Einrichtungen betreibt das Unternehmen in der Hauptstadt. Wegen der in dem Gesetz vorgeschriebenen längeren Schließzeiten „ist bei uns eine komplette Schicht weggebrochen“, bilanziert Hoffmeister.

Gesetz sieht Ausnahmen vor

Nicht von dem Gesetz berührt sind Betreiber etwa von Restaurants oder Cafés, die in ihren Räumen bis zu drei Spielautomaten aufgestellt haben und dafür keine Genehmigung benötigen, wie Thomas Blesing (SPD), Baustadtrat in Neukölln, erläutert. „Wir haben im Bezirk 50 Spielhallen, aber wie viele kleine es sind, wissen wir nicht.“ In anderen Bezirken Berlins sind Fälle bekannt geworden, wo Gaststättenbetreiber Durchgänge zu zusätzlichen Räumen geschaffen haben, um weitere Spielautomaten aufzustellen. Pro Spielgerät verdient ein Betreiber laut Blesing im Schnitt 500 Euro pro Monat.

Der Baustadtrat von Neukölln beobachtet seit Inkrafttreten des Spielhallengesetzes, dass „nun das Geschäft mit den Wettbüros floriert“. Dagegen könnten die Bezirke nicht vorgehen. „Unsere Spielgäste ziehen die Konsequenz, dass sie zu den meist illegalen Spielanbietern wechseln, die alles das weiterhin anbieten, was uns verboten ist“, klagt Sprecher Hoffmeister. Andere Gäste zögen Wettspiele im Internet vor. Eine wirksame Kontrolle von Spielsüchtigen gibt es laut Hoffmeister dort nicht.

Nach Schätzungen von Experten leben in Berlin etwa 37.000 Menschen mit problematischem oder krankhaftem Suchtverhalten beim Glücksspiel. In den zugelassenen Spielhallen, erklärt Hoffmeister, lägen Flyer mit Telefonnummern von Beratungsstellen aus. Zudem würden Menschen, die auffällig seien, angesprochen.

dapd/nbo