Das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu Bierbikes könnte auch die rollenden Partytheken in Berlin ausbremsen. Mit dem Richterspruch sei der rechtliche Rahmen für Maßnahmen geschaffen, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Donnerstag. Zunächst werde das Urteil aber von Juristen geprüft. „Dann werden wir sehen, inwieweit auch in Berlin Bierbikes nur noch mit Sondergenehmigung fahren können.“
Am Mittwoch hatte das OVG in Münster entschieden, dass Bierbikes mit Zapfanlage und Musik-Beschallung in Nordrhein-Westfalen nur noch mit Auflagen auf den Straßen rollen dürfen. Ihr Hauptzweck sei nicht die Fortbewegung, sondern das Feiern, begründeten die Richter. Das Urteil könnte bundesweite Signalwirkung haben. Das Aus droht den Spaßrädern, auf denen bis zu 16 Leuten mitfahren, damit aber nicht. Die Städte in NRW können die Gefährte nur auf festgelegten Strecken oder zu bestimmten Tageszeiten zulassen.
In Berlin gibt es nach Angaben der Senatsverwaltung drei Firmen, die Bierbikes anbieten. Wie viele dieser Partyfahrzeuge auf den Straßen der Hauptstadt rollen, konnte nicht angegeben werden. In den Wintermonaten wird an den Partytheken auch Glühwein ausgeschenkt.





