Eine 40-jährige Frau muss sich wegen Kindesvernachlässigung seit Freitag in Berlin erneut vor Gericht verantworten. Die dreifache Mutter war im März 2011vom Amtsgericht Tiergarten zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Aufgrund der Berufung der Angeklagten wird der Fall nun vor dem Berliner Landgericht erneut verhandelt. Die Verteidigung strebt eine mildere Strafe für Dagmar J. an.
In dem Verfahren soll geklärt werden, inwiefern „krankhafte Störungen“ bei der Angeklagten vorlagen und ihr Handeln beeinträchtigten. Mit ihrem zweijährigen Sohn hatte Dagmar J. im August 2010 in einer völlig verwahrlosten Wohnung an der Weddinger Barfusstraße mit zahlreichen Tieren zusammengelebt. Das Kind war dadurch dem Risiko erheblicher Erkrankungen ausgesetzt. Der heute dreijährige Junge lebt mittlerweile bei seinem Vater.
Die Polizei war auf die verdreckte Wohnung gestoßen, als sie einen Haftbefehl im August 2010 vollstrecken wollte, weil die Angeklagte frühere Bewährungsauflagen nicht erfüllt hatte. Sie ist einschlägig vorbestraft. Als die Beamten die Wohnung betraten, stießen sie auf Müllberge, verschimmelte Lebensmittelreste, stark verdreckte Möbel und eine Schale voller Zigarettenkippen. "Es war erschreckend, eine hygienische Katastrophe", erinnerte sich ein Polizist im ersten Verfahren.
Zudem lebten in der Wohnung zwei Hunde, zehn Katzen, eine Vogelspinne, ein Papagei und eine Echse. Im Kinderzimmer lag Katzen- und Hundekot herum.
dpa/sei



