Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt seit Mittwoch über die umstrittenen Namens- und Nummernschilder für die Hauptstadt-Polizisten. Der Gesamtpersonalrat der Polizei hatte Klage eingereicht. Er moniert, dass die Regelung von einer Einigungsstelle ohne Beteiligung des Gesamtpersonalrates geschlossen wurde. Das Gremium lehnt die Kennzeichnung ab. Eine Entscheidung sollte voraussichtlich noch am Mittwoch verkündet werden.

Nach jahrelangen Querelen hatte Berlin vor wenigen Monaten als erstes Bundesland Polizisten verpflichtet, Schilder zu tragen. Als Kompromiss wurde vereinbart, dass die Beamten zwischen Nummer und Namen selbst wählen können. Der scheidende Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte argumentiert, mit der individuellen Kennzeichnung könne die Hauptstadt-Polizei den Menschen noch bürgernaher begegnen.

Die CDU hatte die Kennzeichnung bislang abgelehnt. Polizisten seien gefährdet, wenn ihre Identität bekannt sei. Nun einigten sich die Christdemokraten in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD darauf, dass die Nummern künftig in einem festen Rhythmus geändert werden sollen. Wer will, kann aber auch künftig ein Namensschild an der Uniform tragen. „Auch dazu müssen wir gefragt werden“, sagte der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates Karl-Heinz Dropmann

dpa/ap