Das geplante Laufhaus an der Potsdamer Straße Ecke Kurfürstenstraße beschäftigt weiter die Gerichte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Berufung der Klägerin zugelassen, die dort ein Großbordell einrichten möchte.
Das Verwaltungsgericht hatte die Entscheidung des bezirklichen Bauamtes, eine Baugenehmigung für solch eine Vergnügungsstätte zu versagen, als richtig bestätigt. Zwar sei das Vorhaben in dem Gebiet zulässig. Im Hinblick auf seine Größe und unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Rotlicht-Gewerbes verstoße es jedoch gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Mit dem Laufhaus in der beabsichtigten Größe – geplant sind rund 50 Zimmer, die Prostituierte anmieten, um dort bei geöffneter Tür auf Kunden zu warten – käme Prostitutionsgewerbe in einem städtebaulich nicht mehr vertretbaren Umfang hinzu, urteilten die Richter in erster Instanz.
Das OVG wird sich mit dem Fall frühestens 2012 beschäftigen. Am heutigen Dienstag lädt der Nachbarschaftstreff an der Bülowstraße 94 ab 19 Uhr zum Thema „Nachbarschaft und Prostitution“ ein. Die Leiterin des Frauentreffs Olga und eine Kriminaldirektorin berichten auch über Prostitution und Menschenhandel.





