Zum Auftakt seines Prozesses wegen Betruges in Millionenhöhe hat der inzwischen 72-jährige Rentner gestanden, sich große Summen aus dem Besitz einer reichen Berlinerin angeeignet zu haben. Die Frau hatte den Antiquitätenhändler mit ihrer Vermögensverwaltung betraut.

Der selber hoch verschuldete Mann stahl Gemälde aus der Villa im Grunewald unter anderem von Max Pechstein. Weitere Bilder, darunter ein Werk im Wert von 120 000 Euro, vermarktete er zu seinen Gunsten. Ein Darlehen in Höhe von 63 500 Euro zahlte er nicht zurück.

Der Angeklagte habe außerdem ein Darlehen von 264 000 Euro eines langjährigen Bekannten in den Sand gesetzt. „Ich bin einem Betrüger aufgesessen“, so der 73-jährige Zeuge vor dem Berliner Landgericht. Seine Hoffnung, die Gelder zurückzuzahlen, habe sich erst kürzlich zerschlagen, behauptete der Angeklagte.

Aus dem Verkauf eines sehr wertvollen Nachlasses aus einem englischen Landgut hatte der gelernte Kaufmann eigenen Angaben nach große Summen erwartet. Das Geschäft sollte angeblich eine Antiquitätenhändlerin aus Brandenburg abwickeln. Es habe riesige Probleme gegeben. „Ich musste immer wieder Geld auftreiben, das nahm kein Ende“, erklärte der Angeklagte das Versickern tausender Euro aus seinen Betrügereien.

Das Geld ist verschwunden. Ein Ermittler der Polizei fand keine Hinweise etwa auf ausländische Konten oder Immobilien. Im Gegenteil - der Angeklagte schulde dem Finanzamt 574.000 Euro. Sein Gewerbe darf er seit 2009 nicht mehr ausüben. Die Wohnung wurde im Dezember 2010 zwangsgeräumt. Selbst ihn habe der Angeklagte nach der Vernehmung um 4000 Euro Darlehen gebeten, erinnerte sich der Beamte schmunzelnd.

Die Millionenerbin lebt weiterhin in ihrem Haus im Grunewald auf dem 4500 Quadratmeter großen Grundstück. Der Antiquitätenhändler soll die Villa mit einer Generalvollmacht der Berlinerin weit unter Wert vermarktet haben. Diesen Anklagepunkt will das Gericht einstellen. Es laufen Zivilprozesse, weil die Frau wegen einer schizophrenen Erkrankung möglicherweise nicht geschäftsfähig war. Der Verkauf der Villa wäre dann nichtig.

Als Zeugin wird die amtlich betreute Millionärin nicht erwartet. Nach Angaben ihres Vernehmers hatte sie ein enormes Vertrauen zu dem Antiquitätenhändler entwickelt. Sie zeige große Sympathie zum Angeklagten und habe ihn in Schutz genommen, schilderte der Beamte seinen Eindruck. Die Frau habe offenbar Schwierigkeiten gehabt, ihr Erbe selbst zu verwalten.

dpa/ap/toto