Das private Berliner Radio Paradiso muss nicht zum Monatsende seinen Betrieb einstellen. Das Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt gab am Freitag den Klagen des christlichen Senders gegen den Lizenzentzug durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) in vollem Umfang statt.
Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde sei nicht angemessen und der Wort- und Musikanteil falsch berechnet worden, erklärte der Vorsitzende Richter Reinhard Neumann. Zudem habe die Medienanstalt das in Brandenburg ausgestrahlte Programm nicht berücksichtigt.
Laut MABB, die Radio Paradiso Defizite in den Programmleistungen bescheinigt hatte, sollte auf der UKW-Frequenz 98,2 ab Dezember das Programm von „Oldiestar“ zu hören sein. Der von mehreren kirchlichen Einrichtungen und Privatpersonen betriebene Regionalsender ist seit 1997 zu empfangen.
Der Streit zwischen Radio Paradiso und der Medienanstalt ist laut Gericht das erste Verfahren in Berlin, in dem Verwaltungsrichter die Vergabe drahtloser Hörfunkfrequenzen zu überprüfen hatten. Der Konflikt resultiert aus einer 2007 vorgenommenen Änderung des Medienstaatsvertrages. Demnach werden die Frequenzen von Privatsendern alle sieben Jahre neu ausgeschrieben. Radio Paradiso ist laut MABB der erste Fall, in dem der bisherige Anbieter nicht wieder zum Zuge kam.
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