Die neue Rundfunkabgabe soll von 2013 an auch in Berlin gelten. Dazu billigte der Senat am Dienstag den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Zentraler Punkt der Reform ist, dass künftig die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt entrichtet werden soll. Die Gesetzesnovelle wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zugeleitet, das darüber abstimmen muss.

Bisher knüpft die Gebühr an den Besitz eines Fernsehers oder Radios an. In Zukunft ist nahezu jeder Haushalt fällig, denn Radio- und Fernsehprogramm können heute dank der digitalen Technik auch mit dem PC oder Smartphones und Laptops empfangen werden. Hartz-IV-Empfänger bleiben von der Abgabe befreit.

Ob es bei den 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar. Das hängt davon ab, ob mit dem neuen Modell die Einkünfte der öffentlich-rechtlichen Sender, die zur Zeit bei rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr liegen, auf diesem Niveau gehalten werden.