Wegen Mordes an einer 26 Jahre alten Arbeitskollegin auf einem Alba-Recyclinghof in Berlin-Mahlsdorf muss Sven H. lebenslang in Haft. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig mit. Die Verurteilung des 24-Jährigen ist damit rechtskräftig. (Beschluss vom 21. Februar 2011 – 5 StR 27/11)

Das Berliner Landgericht hatte den Mann Mitte September 2010 wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zugleich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass der Müllsortierer nicht bereits nach 15 Jahren auf die Freilassung hoffen kann.

Der Mann hatte im Januar 2010 seine Kollegin während seiner Nachtschicht im Umkleideraum auf dem Recyclinghof überfallen. Er würgte, schlug, fesselte, knebelte und vergewaltigte sein wehrloses Opfer. Dann rammte er der jungen Frau, die er nur flüchtig kannte, ein Messer in den Rücken. Die 26-Jährige verblutete an zwei Messerstichen. Er habe an dem Tag einen Kick gebraucht, hatte der Mörder im Prozess zu Protokoll gegeben. Nächtelang habe er am Computer bei Gewaltspielen gesessen. Er sei sich beim Töten wie im Spiel vorgekommen, es sei ein „geiles Gefühl gewesen“, hatte Sven H. ausgesagt.

Die Leiche der jungen Frau versteckte der Mörder in einem Container. Sie wurde erst nach mehrmaliger Suche gefunden – bei der Kälte war sie gefroren. Das Berliner Gericht hatte im Urteil festgestellt, dass es jeden hätte treffen können. Die Kollegin sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen.

dpa/sei