Am ersten Weihnachtstag saß eine 76 Jahre alte Rentnerin in ihrer Wohnung und sah sich einen Film an, als ein vermeintlicher Briefbote an ihrer Tür klingelte. Kurz darauf wurde die Witwe von dem Eindringling mit einem Elektroschocker misshandelt. Am Donnerstag hat das Berliner Landgericht den geständigen Täter wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Die inzwischen 77-Jährige aus dem Bezirk Neukölln klagt bis heute über Angstzustände und Schlafstörungen. Die frühere Friseurin fühlt sich nicht mehr wohl in der Wohnung, in der sie seit 35 Jahren lebt. Die trotz allem rüstig wirkende Seniorin ist sicher, dass der Angeklagte sie ausgespäht hat.
Nach dem Angriff mit dem Elektroschocker stürzte die Rentnerin. Der Angeklagte schlug mit der Faust zu. Durch die Misshandlungen blutete das Gesicht. Der Rücken war mit blauen Flecken übersät. Zunächst hatte sich die Rentnerin noch gewehrt. Zehn bis 15 Mal traf der Elektroschocker, bevor sie ihr Geldversteck preis gab. Der 39 Jahre alte Angeklagte griff 200 Euro und wollte fliehen. Beherzte Nachbarn – durchaus nicht alltäglich, bemerkte der Richter – stoppten den Räuber und übergaben ihn der Polizei.
Der süchtige Mann brauchte eigenen Angaben nach Geld für Drogen. Außerdem habe er ein Geburtstagsgeschenk für seine Schwester besorgen wollen. Den Briefumschlag hatte er im Hausflur gefunden und mit dem Namen der Frau versehen. Er klingelte und sagte „Hier ist Post für Sie“.
Wegen der seit mehr als 20 Jahren dauernden Drogenabhängigkeit ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Strafverschärfend wirkten sich 16 zum Teil einschlägige Vorstrafen aus. Zu Gute gehalten wurde, dass sich der Täter im Prozess bei seinem Opfer entschuldigt hat. Die 77-Jährige nahm die Entschuldigung an. „Ich will es abschließen“, erklärte die Seniorin ihre Geste.
dpa/sei


