Eine Kontrolle von gewerblichen Spielhallen und Automatenspielen war auch Thema bei Beratungen der Staatskanzleichefs der Länder in Berlin. Spielhallen fallen nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag der Länder, sondern unterliegen der Gewerbeordnung, für die der Bund zuständig ist. In den Ländern gibt es Bestrebungen, das staatliche Glücksspielmonopol auf das gewerbliche Spiel zu übertragen.
Die Zukunft des staatlichen Lotteriemonopols ist weiter offen. Bei den Verhandlungen der Staatskanzleichefs über einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag zeichnete sich zunächst noch keine Lösung ab. Eine Einigung wird erst im Frühjahr erwartet.
Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.
Grundsätzlich wollen die Ministerpräsidenten am staatlichen Lotteriemonopol festhalten, aber zugleich eine Öffnung des Sportwettenmarkts für private Anbieter prüfen. Die Mehrheit der Bundesländer tritt für eine Beibehaltung des Staatsmonopols ein, Schleswig-Holstein plädiert am deutlichsten für eine Liberalisierung.
Aus Sicht des Landesrechnungshofes von Baden-Württemberg dürfen Sportwetten nicht aus dem staatlichen Glücksspielmonopol herausgenommen werden. „Dies könnte das Monopol als Ganzes gefährden“, warnte sein Präsident Max Munding in Karlsruhe. Bei Sportwetten bestehe erheblich größere Suchtgefahr als bei Lotterien. Es sei widersprüchlich, Lotterien in staatlicher Hand zu halten und die weit gefährlicheren Sportwetten zu liberalisieren.




