Verstöße gegen den Jugendschutz werden in Berlin künftig schärfer geahndet. Gewerbetreibenden drohten in diesen Fällen deutlich höhere Bußgelder, teilte ein Sprecher der Jugendverwaltung am Freitag mit. Der neue Bußgeldkatalog tritt am 1. Februar in Kraft. Es ist die erste Erhöhung für solche Strafzahlungen seit 2003.
Bei Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder müssen Veranstalter und Gewerbetreibende jetzt mit einem Bußgeld von 1500 Euro, statt bisher 400 Euro rechnen. Bei Jugendlichen könnten sie mit 750 Euro zur Kasse gebeten werden, bisher waren es 300 Euro. Die Abgabe von Zigaretten an Kinder kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden, anstelle von 300 Euro. Das höchste zu verhängende Bußgeld sind 2500 Euro für Veranstalter oder Gewerbetreibende, die einem Kind den Aufenthalt in einem Nachtclub gestatten.
Geringer fallen die Sanktionen gegen Privatpersonen aus, die aus ihrem Handeln keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen wollen. Die Höchstgrenze liegt dann bei 2500 Euro. Der Bußgeldkatalog ist den Angaben zufolge eine empfehlende Leitlinie für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz. Er soll den Bezirken einen Orientierungsrahmen bieten und eine einheitliche Handhabung ermöglichen. „Man darf sich von höheren Bußgeldern keine Wunder erwarten, aber vor dem Hintergrund wachsenden Alkoholmissbrauchs durch Kinder und Jugendliche können klare Signale helfen“, sagte die zuständige Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie, Claudia Zinke (SPD).
Die Überwachung des Jugendschutzes liegt in Berlin seit 2008 nicht mehr bei den Jugend-, sondern bei den bezirklichen Ordnungsämtern. Das Jugendschutzgesetz könne seine Wirkung aber nur entfalten, wenn die Bezirksämter die Einhaltung seiner Vorschriften überwachen und Verstöße ahnden. Wegen Zuwiderhandlung gegen das Verkaufsverbot von Alkohol an Minderjährige in Geschäften und Restaurants wurden 2009 knapp 200 Bußgelder verhängt. Im vergangenen Jahre waren es nach bisherigem Stand 111.
Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sollen Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen schützen. Dazu gehören neben der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren der Aufenthalt in Gaststätten und Diskotheken sowie der Verkauf von Computerspielen oder der Kinobesuch und die dabei zu beachtenden Altersgrenzen.
dapd/toto



