Die privaten Eisenbahnunternehmen sind bei der Entschädigung durch sie entstandener Verspätungen deutlich großzügiger als die Deutscha Bahn AG. Bereits ab 15 Minuten gibt es bei manchen einen Gutschein.

Seit einem Jahr müssen die Deutsche Bahn, aber auch alle andere Verkehrsunternehmen im Land ihre Fahrgäste entschädigen, wenn ihre Züge später als geplant am Zielort eintreffen. Doch Geld zurück gibt es erst ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten. Das änderst sich jetzt zumindest für Nutzer der Züge der privaten Ostdeutschen Eisenbahn GmbH (Odeg). Das in Berlin ansässige Unternehmen hat zum 1. August die Kundenrechte erweitert und verspricht seinen Fahrgästen, bereits bei einer Verspätung ab 15 Minuten eine Entschädigung zu zahlen. Diese besteht in einem Bücher-Gutschein in Höhe von zehn Euro.

Was auf den ersten Blick als geringfügig erscheint, ist auf den zweiten Blick ein fundamentaler Durchbruch auf dem Gebiet der Fahrgastrechte. Denn bisher gehen die täglich Hunderttausenden Nutzer des Regionalverkehrs in Berlin und Brandenburg oder der Berliner S-Bahn bei Zugverspätungen in aller Regel leer aus. Dabei gibt es gerade im Regionalverkehr häufig Klagen von Reisenden, dass Züge unpünktlich sind. Besonders auf stark genutzten Verbindungen wie etwa der Regionalexpress-Linie RE 1 (Magdeburg–Brandenburg/H.–Potsdam–Berlin–Frankfurt/O.) häufen sich Verspätungen.

Bahn gibt Fernverkehrszügen Vorrang

Das liegt unter anderem daran, dass der Eigentümer des Schienennetzes, die Deutschen Bahn AG, ihren Fernverkehrszügen meist den Vorrang gibt. Nicht nur wegen des Dominoeffekts von Verspätungen, sondern auch, weil im Fernverkehr Entschädigungszahlungen häufiger fällig werden und zudem die Unternehmensbilanz direkt verschlechtern. Im Regionalverkehr ist die Gefahr schon aufgrund der geringeren Distanzen geringer, mehr als 59 Minuten Verspätung einzufahren.

Das neue Entschädigungsangebot der Odeg gilt zunächst nur für die Nutzer der vier Linien des sogenannten Spree-Neiße-Netzes in der Lausitz sowie der Linie OE 35, die zwischen Fürstenwalde und Bad Saarow (Landkreis Oder-Spree) verkehrt. Eine spätere Ausweitung auch auf die drei Verbindungen, die die Odeg von Berlin aus betreibt, wird bereits geprüft „Das Problem ist allerdings, das wir in den seltensten Fällen selbst Einfluss auf die Pünktlichkeit haben“, sagt Odeg-Prokurist Jörg Kiehn. So müssten etwa auf der Strecke von Berlin nach Eberswalde Züge der OE 63 oft warten, weil Regionalexpress- oder Intercity-Züge der Deutschen Bahn Verspätung hätten.

Dennoch könnte die Ausweitung der Entschädigungsregelung durch die Odeg mehr als Symbolwert haben. Denn der private Konkurrent der bundeseigenen Deutschen Bahn hat bei einer Ausschreibung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) erhebliche Teile des Bahnverkehrs in der Region hinzugewonnen. So wird die Odeg ab Dezember 2011 den Betrieb der Linien zwischen Berlin-Wannsee und Jüterbog (RB 33) und zwischen Brandenburg/H. und Rathenow (RB 51) übernehmen.

Zehntausende sind betroffen

Ab Dezember 2012 kommen die weitaus bedeutenderen Regionalexpress-Verbindungen zwischen Rathenow, Berlin und Cottbus (RE 2) sowie zwischen Wismar, Wittenberge, Berlin und Jüterbog (RE 4) hinzu. Zehntausende Reisende nutzen diese Linien jeden Tag. Klar ist, großzügigere Entschädigungsregelungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die Anbieter, ihre Züge pünktlich fahren zu lassen. Hält die Odeg ihr Angebot aufrecht, dürfte auch die Deutsche Bahn in Zugzwang kommen.