Nicht verkehrssichere Fahrräder dürfen im Einzelfall von der Polizei sichergestellt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Der Besitzer eines sogenannten "Fixie“-Fahrrades hatte mit seiner Klage erreichen wollen, dass die Polizei sein konfisziertes Rad wieder herausgibt.

Die aus dem Bahnradsport stammenden Fixie-Räder („fixed gear bikes“, in etwa: ) haben eine starre Hinterradnabe ohne Gangschaltung oder Freilauf. Auch eine Hand- und Rücktrittsbremse fehlt.

Die Polizei hatte den Kläger im Juli 2009 mit so einem Rad im normalen Straßenverkehr erwischt und ihm angedroht, es beim nächsten Mal einzuziehen. Drei Monate später war es soweit.

Der Mann machte geltend, die starre Nabe sei mit einer Bremse vergleichbar. Dem folgte die Kammer nicht. Ein Rad ohne zwei voneinander unabhängige Bremsen sei nicht verkehrssicher und könne deshalb zur Gefahrenabwehr sichergestellt werden, befanden die Richter.

dpa/mim