Anleger eines Berliner Immobilienfonds können sieben Jahre nach dem Ausstieg der Stadt aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus doch noch auf Geld hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Montag Klägern recht gegeben, die sich auf Fehler in verschiedenen Prospekten beriefen und Schadenersatz für ihre Einlagen verlangten. Nach Ansicht der Anleger muss die Gehag GmbH in Berlin haften, weil sie in den Katalogen den Eindruck erweckt hat, die Anschlussförderung durch die Stadt Berlin sei gesichert.

Tatsächlich beschloss der Berliner Senat jedoch 2003 angesichts der desolaten finanziellen Situation der Stadt, sich aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurückzuziehen. Ohne die Zusicherung einer Anschlussförderung wäre der Fonds für die Anleger nicht interessant gewesen, so die BGH-Richter.

Dem widersprachen die BGH-Richter nun. Der Anleger habe bei dem Modell zwar auch Steuern sparen können, zugleich jedoch ein hohes Risiko getragen. Denn bleibt die Anschlussförderung nach 15 Jahren aus, droht die Insolvenz – und das investierte Kaptal ist verloren, ohne dass es adäquate Gewinnchancen gab. Durch die unzutreffenden Aussagen in den Prospekten seien die Anleger beeinträchtigt gewesen, das Für und Wider anständig abwägen zu können.