Am Anfang stand eine Schulhofrangelei. Ein Junge erhielt einen Verweis, Schulvertreter und Eltern trafen sich zum Gespräch. Alltag an deutschen Schulen. Doch in diesem Gespräch wird einer Lehrerin der Handschlag verweigert, beide Seiten fühlen sich letztlich gekränkt und am Ende steht eine Anzeige. Das alles hat mit Kommunikation nichts mehr zu tun.

Dieser Fall heizt eine Diskussion erneut an, die schon zum Thema Kopftuch geführt wurde. Wie viel religiöse oder kulturelle Toleranz wollen, müssen wir uns zumuten, wie viel Recht auf eine Sonderrolle dürfen Zuwanderer einfordern? Im Berliner Fall bezichtigte die Pädagogin einen Imam der Frauenfeindlichkeit. Ein Affront, ja, eine Herabsetzung der weiblichen Hälfte der Menschheit, so sah sie es. Der Moslem dagegen empfand es als äußerst respektvoll, zur Begrüßung seine Hand aufs Herz zu legen. Er erstattete Anzeige, weil er sich wiederum in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.

Wie immer ist ein Urteil durch Unbeteiligte schwierig, können Mimik und Körpersprache des einen, der Tonfall des anderen darüber entscheiden, ob es hier um einen unerträglichen Akt der Frauenverachtung ging oder ob da schlicht zwei Erwachsene einen Konflikt nicht erwachsen austragen konnten. Denn natürlich ist Respekt gegenüber Lehrerinnen auch für muslimische Eltern ein Muss. Zumal, wenn sie diesen in professioneller Funktion begegnen. Andererseits ist Deutschland mit seiner Einwanderungsgesellschaft nicht die Schweiz. Es gibt kein Recht auf Begrüßung durch Handschlag.

Ein Knicks, das Ziehen des Hutes, eine Verbeugung – auch bei uns gab und gibt es berührungslose Alternativen des Grußes. Ausschlaggebend ist, was der Grüßende mit seiner gesamten Haltung ausdrückt. In jedem Fall sollten Eltern wie Pädagogen daran denken, um wen es eigentlich geht: Kinder, die in diesem Fall im Loyalitätskonflikt zwischen Eltern und Lehrern sind. So viel können auch Unbeteiligte sagen: Die Kinder haben andere Umgangsformen verdient.