Wer eine Immobilie "gekauft wie gesehen" erwirbt, geht ein Risiko ein. Nur wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden, gibt es einen Ausweg.
Frage:
Ich habe einen Dachgeschossrohling erworben. Bei den ersten Sanierungsarbeiten wurde offenbar, dass sich in der Immobilie
der Hausschwamm eingenistet hat
. Gibt es wegen der immensen finanziellen Risiken die Möglichkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag, auch wenn der Vertrag "gekauft wie gesehen" vorsieht? Kann ich die anderen Eigentümer an der Sanierung finanziell beteiligen?