- Wer als Rentner eine Steuererklärung abgibt, kann dadurch mehr Geld aus der Rente herausholen
- In diesem Jahr soll es eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner geben
- Dann soll die Steuererklärung nur noch mit wenigen Fragen bearbeitet werden. Wir zeigen, was sich ändert
Auch im Ruhestand hat man nicht unbedingt Ruhe vor dem Finanzamt, denn immer mehr Rentner sind inzwischen dazu verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen und abzugeben. So sind bereits rund sechs Millionen Rentner steuerpflichtig. Tendenz steigend. Für diejenigen, die den Aufwand einer Steuererklärung scheuen, verspricht die Finanzverwaltung nun Hilfe. Lesen Sie hier: Diese Fristen gelten für die Steuererklärung 2022 bis 2019.
Das kostenlose Onlineportal Elster will noch im Frühling 2022 – voraussichtlich im April – das neue Angebot „Einfach Elster“ vorstellen. Das Angebot soll sich an Senioren richten, die damit ihre Steuererklärung leichter abgeben können als bisher. Zuerst hatte die Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest darüber berichtet. Lesen Sie hier: Doppelbesteuerung fällt - Warum Rentnern eine böse Überraschung droht.
Unterdessen sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, dass Steuerzahler, die einen Steuerberater hinzuziehen, mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung bekommen. Die Frist „in beratenen Fällen“ wird für 2020 um weitere drei Monate verlängert“, heißt es in dem Begleitschreiben zum Gesetzesentwurf. Auch die Frist für 2021 und 2022 soll verlängert werden, „jedoch in geringerem Umfang“, wie es im Gesetz heißt. Somit hätten auch Rentner für die vereinfachte Steuererklärung 2021 mehr Zeit.
Rente: Fragen sollen durch die Steuererklärung leiten
Das Programm „Einfach Elster“ richtet sich an Personen, die ihre Rente oder Pensionen in Deutschland erhalten. Zusätzlich soll das Programm ermöglichen, Minijobs anzugeben sowie Kapitaleinkünfte, die durch den Sparerpauschbetrag freigestellt waren.
Doch wann ist man als Rentner überhaupt in der Steuerpflicht? Die Erklärung wird immer dann fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.
Im vergangenen Jahr lag dieser Freibetrag bei, 9744 Euro für Singles und bei 19.488 Euro für Verheiratete. 2022 liegt er bei 9984 Euro beziehungsweise 19.968 Euro. Jedoch kommt es nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, ab wann man bereits im Ruhestand ist. Denn Renten werden seit 2005 zunehmend besteuert.
Steuererklärung wird durch Fragen vereinfacht
Anders als beim klassischen Elster-Portal soll das neue Angebot für Rentner deutlich übersichtlicher sein. Laut „Finanztest“ soll es dabei kein reguläres Steuererklärungsformular geben. Stattdessen sollen mehrere Fragen durch die Steuererklärung führen – ein ähnliches Prinzip, das schon viele kostenpflichtige Steuerprogramme anbieten.
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Zusätzlich soll ein Datenabruf beim Finanzamt ermöglicht werden. Sollten zum Beispiel bereits Bescheinigungen der Krankenkasse oder Rententversicherung dem Finanzamt vorliegen, so werden sie bei „Einfach Elster“ automatisch berücksichtigt und man muss die Daten nicht extra eingeben.
Einfache Anmeldung online
Lediglich außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben müssen die Rentner noch selbst eintragen. Dazu zählen etwa Spenden, Haushaltshilfen oder Unterhaltszahlungen.
Die Anmeldung zur vereinfachten Steuererklärung soll online erfolgen. Die Rentnerinnen und Rentner werden sich unter einfach.elster.de mit dem Geburtsdatum und der steuerlichen Identifikationsnummer registrieren können. Wenige Tage später erhalten sie eine Kennnummer per Post an ihre Meldeadresse. Die eröffnet ihnen dann den Zugang zum Portal.