Lohnarbeit

Zoll ermittelte 2020 Tausende Verstöße gegen Mindestlohn

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Beate Kranz
Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Mindestlohn soll bis 2022 auf 10,45 Euro steigen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll im übernächsten Jahr die Zehn-Euro-Marke überschreiten: Die Mindestlohnkommission beschloss einstimmig eine Anhebung in vier Schritten auf 10,45 Euro im Jahr 2022.

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2020 insgesamt 4220 Mindestlohn-Verstöße aufgedeckt – vor allem eine Branche zahlt zu wenig.

Berlin. Die Bauarbeiter kommen oft aus Rumänien, Bulgarien und Polen, aber auch aus Portugal oder Irland. Angesichts des großen Facharbeitermangels in Deutschland sind ausländische Kräfte bei Bauunternehmern und Bauherren stark gefragt. Oft teilen sie sich beengte Räumlichkeiten zum Übernachten. Bezahlt wird nicht das Zimmer, sondern das Bett, berichten Gewerkschafter der IG Bau. Dies hat sich auch während der Corona-Krise nicht geändert.

Ob die Unterbringung tatsächlich immer den erforderlichen Hygiene­bedingungen während einer Pandemie entspricht, ist fraglich. Klar aber ist, dass viele Beschäftigte keinen ordentlichen Tariflohn erhalten. Manche bekommen nicht einmal den branchenüblichen Mindestlohn, der am Bau für ungelernte Kräfte 12,85 Euro pro Stunde beträgt und für Fachkräfte 15,55 Euro – und damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 Euro liegt.

"Verstöße gegen Mindestlöhne durch unseriöse und kriminelle Unternehmen betrifft Zigtausende von Beschäftigten", kritisiert der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger. "Es ist nicht nur unanständig, den Beschäftigten keine Tariflöhne zu zahlen. Ihnen dann auch noch den vorgeschriebenen Mindestlohn vorzuenthalten, das ist kriminell", sagt Feiger unserer Redaktion.

27,2 Millionen Euro Bußgeld verhängt

Bundesweit hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im vergangenen Jahr insgesamt 4220 Ermittlungsver­fahren wegen Mindestlohn-Verstößen gegen Unternehmen eingeleitet. 1000 Verstöße entfielen auf die Baubranche, 715 auf die Gastronomie und Hotellerie und 272 auf die Gebäudereinigung.

Geprüft wurden 44.702 Unternehmen aller Branchen, etwa 10.000 weniger als im Jahr 2019 vor der Corona-Pandemie (54.733).

Insgesamt wurden Bußgelder von knapp 27,2 Millionen Euro verhängt, davon rund 8,1 Millionen Euro gegen Baufirmen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Gegen das Gastgewerbe wurden 6,16 Millionen Euro Bußgelder verhängt. In den meisten Fällen wurde entweder der gesetzliche oder der branchenübliche Mindestlohn nicht ausgezahlt.

Die meisten Verstöße gab es mit 981 Fällen in Nordrhein-Westfalen. In Berlin wurden 201 Verstöße, in Niedersachsen 247 und in Hamburg 41 Fälle vom Zoll aufgedeckt. "Und das sind nur die Fälle, die bei Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher sein", ist Gewerkschafter Feiger überzeugt.

Arbeitgeber: Begrüßen Kontrolldruck des Zolls

"Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält, sorgen ‚schwarze Schafe‘ mit ihren Machenschaften immer noch für ‚Wildwestmethoden‘ auf manchen Baustellen", sagt Feiger.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie bekennt sich auf Nachfrage zu den Branchenmindestlöhnen. Verstöße seien nicht akzeptabel, sagt Stefan Brettschneider, Leiter des Bereichs Tarifpolitik, "und wir begrüßen es, dass der Zoll einen entsprechenden Kontrolldruck ausübt." Er verweist auf das seit 2004 in der Branche bestehende Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit.

Brettschneider betont, dass die Interpretation der Zahl von 1000 Verstößen "äußerst schwierig" sei. Die Bandbreite reiche von einer tarifwidrigen Entgeltumwandlung bis zur kriminellen Beschäftigung ohne jede Anmeldung. Tendenziell sei die Zahl der Verfahren rückläufig.

Arbeit von früh bis spät – trotz Teilzeitvertrag

Durch die gute Konjunktur in der Bauwirtschaft gibt es einen eklatanten Fachkräftemangel, entsprechend sind auch Mitarbeiter aus dem Ausland begehrt. Die Beschäftigten werden überall im Hoch- und Tiefbau gebracht: für den Haus- und Wohnungsbau, aber auch für Straßen, Brücken oder Tunnel.

Doch bei manchen Firmen, die Bauarbeiter aus dem Ausland vermitteln, herrschen teils undurchsichtige und wenig faire Methoden. Viele ausländische Beschäftigte auf deutschen Baustellen bekommen von ihren Auftraggebern Teilzeitverträge über 10 bis 15 Stunden pro Woche ausgehändigt, berichtet ­Hannes Rosenbaum, Regionalleiter der IG Bau in Hessen.

"Effektiv arbeiten sie aber zwölf Stunden von früh bis spät, sechs Tage die Woche. Werden sie dann vom Zoll bei einer Kontrolle befragt, antworten sie oft, dass sie erst an diesem Tag mit der Arbeit begonnen hätten. Der Zoll kann dies wiederum nur schwer kontrollieren", sagt er. Weiterlesen: Unternehmen achten selten auf Einhaltung der Menschenrechte

Fast keine große Baustelle ohne illegale Beschäftigung

Diese Praxis ist offenbar weitverbreitet. "Es gibt fast keine große Hochbaustelle, in der es keine illegale Beschäftigung gibt", meint Rosenbaum. Aus seiner Erfahrung könnten viele seriös arbeitende Unternehmen bei öffentlichen Bauausschreibungen oft gar nicht mehr mithalten, wenn sie ihre Mitarbeiter tariflich korrekt bezahlten. "Sie können deshalb oft nur das zweitbeste Angebot abgeben", meint Rosenbaum.

Um Missbrauch vorzubeugen, fordert die Gewerkschaft ein öffentliches Mindestlohn-Melderegister, in dem Verstöße von Unternehmen eingetragen werden. Auf dieser Grundlage sollten alle "schwarzen Schafe" bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Mehr zum Thema: Ermittler haben auch die Fleischindustrie im Blick

"Dazu zählt auch schon, wenn ein Unternehmen bei Auftragsangeboten bewusst falsch erklärt, dass es die Bestimmungen zu Mindestlöhnen einhält. Wer bei Ausschreibungen falsch spielt und die Regeln nicht einhalt, darf keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen", so der Gewerkschaftschef.

Grundsätzlich fordert Feiger zudem mehr Kontrollen von Baustellen und höhere Bußgelder, um den Missbrauch einzudämmen. "Ein stärkerer Kontrolldruck und eine größere Abschreckungswirkung sind hier erforderlich – im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen."

Zudem sollten Unternehmen verpflichtet werden, bei Verstößen auch die entgangenen Arbeitslöhne nachzuzahlen. Bislang müssten Arbeitgeber zwar die Bußgelder sowie die entgangenen Sozialabgaben und Steuern nachbezahlen, nicht aber den entgangenen Lohn, klagt Feiger. "Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie gezwungen, das selbst einzuklagen. Damit muss Schluss sein."