Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Portoerhöhung der Deutschen Post für Standardbriefe im Jahr 2016 für rechtswidrig erklärt. Mehrere Postunternehmen hatten gegen die Genehmigung der Erhöhung des Briefportos von 62 auf 70 Cent durch die Bundesnetzagentur geklagt – und damit gegen die Bundesregierung, die für die Regulierung der Post zuständig ist. Das erhöhte Porto galt von 2016 bis 2018, anschließend wurde es auf nochmals angehoben auf inzwischen 80 Cent.
Die konkreten Folgen des Urteils blieben zunächst unklar. Das Postgesetz schreibt vor, dass das Porto für Standardbriefe aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post genehmigt werden muss. Dabei wird auch ein Gewinnzuschlag ermittelt.
Bundesregierung legte unrechtmäßig neue Bestimmungen fest
Bei der beklagten Erhöhung setzte die Bundesregierung 2015 erstmalig neue Maßstäbe an: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten.
Auf dieser Grundlage stufte das höchste deutsche Verwaltungsgericht die damalige Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur als rechtswidrig ein. Die vor fünf Jahren erlassenen Bestimmungen seien unwirksam, weil sie nicht durch eine Verordnungsermächtigung des Postgesetzes gedeckt seien.
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