Apple verliert Patentstreit gegen Qualcomm: Verkaufsverbot für iPhone 7, 8 und X
Patentstreit
Verbot: iPhone-Modelle 7, 8 und X werden nicht mehr verkauft
| Lesedauer: 2 Minuten
Ein Mitarbeiter des Apple Store in Berlin hält mehrere iPhone X in der Hand. Sie dürfen vorerst nicht verkauft werden.
Foto: Hannibal Hanschke / REUTERS
Der Verkauf mehrerer iPhone-Modelle wird vorerst eingestellt. Grund ist ein Streit zwischen Apple und dem Chipkonzern Qualcomm.
Berlin.
Schlappe für Apple vor Gericht: Der Chipkonzern Qualcomm hat in seinem Patentstreit mit Apple ein Verkaufsverbot für iPhones in Deutschland erstritten. Von dem Verbot sind mehrere iPhone-Modelle betroffen . 7, 8 und X werden vorerst nicht mehr verkauft, bestätigte ein Apple-Sprecher.
Hintergrund ist die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple, die das Landgericht München am Donnerstag feststellte. Qualcomm kann das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für zwei Verfahren, in denen es um das Patent ging, vorläufig vollstrecken.
Auch Streit in den USA und in China
Beide Unternehmen streiten unter anderem auch in den USA und China. Apple sowie mehrere iPhone-Auftragsfertiger werfen Qualcomm vor, durch zwielichtige Wettbewerbspraktiken überhöhte Lizenzgebühren kassiert zu haben.
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Die Hersteller wie etwa Foxconn wollen in den USA neun Milliarden Dollar bei Qualcomm einklagen. Der Prozess solle Mitte April beginnen, sagte ihr Anwalt Theodore Boutrous diese Woche.
Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen.
Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze.
„Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist“, räumte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein. „Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart“, müsse man es entweder offenlegen – und dann sei es kein Geheimnis mehr.
„Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess, wie auch heute geschehen.“ (dpa/les)