Düsseldorf. Der Ticketanbieter Eventim will weiterhin an seiner Gebühr für selbstausgedruckte Tickets festhalten. Das Aus für die pauschale Gebühr für Eintrittskarten zum Selbstausdrucken kostet den Konzertveranstalter und Ticketverkäufer CTS Eventim rund eine Million Euro an Umsatz. Nach Einschätzung des MDax-Unternehmens fallen die wirtschaftlichen Folgen damit moderat aus, hieß es am Freitag in einer Stellungnahme. CTS hatte im ersten Halbjahr seine Erlöse um fast ein Viertel auf knapp 607 Millionen gesteigert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Donnerstag die sogenannte „Servicegebühr“ des Ticketanbieters Eventim für unzulässig erklärt. Bisher zahlten Kunden, neben dem eigentlichen Ticketpreis, eine Pauschale von 2,50 Euro, wenn sie das Ticket selbst ausdruckten. Mit dem Urteil hat das Gericht der Klage der Verbraucherzentrale NRW entsprochen (AZ. III ZR 192/17).
CTS Eventim wies nun darauf hin, dass die vom Urteil betroffenen Ticketbuchungen nur etwa 5 Prozent der über die Verkaufsplattform eventim.de verarbeiteten Kundenaufträge ausmachten. Das Unternehmen will nun die erforderlichen Anpassungen beim sogenannten Ticketdirect-Verkauf vornehmen, sobald die ausführliche Begründung für den Gerichtsentscheid vorliegt.
Verbraucherzentrale betrachtet Urteil als Grundsatzentscheidung
Sollte das Urteil es zulassen, behält sich CTS Eventim vor, auch künftig eine – wenn auch geringere Gebühr – für seinen Service zu erheben, wie ein Sprecher erklärte. Der BGH habe darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Gebühr durchaus zulässig sein könne.
Die CTS-Aktie war am Donnerstag wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) auf das tiefste Niveau seit März 2017 eingeknickt.
Die Verbraucherzentrale NRW betrachtet das BGH-Urteil als Grundsatzentscheidung, weil auch weitere Anbieter pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.
Kunden sollen Geld zurückbekommen
„Bei explodierenden Preisen werden Tickets für beliebte Künstler leider immer mehr zum Luxusgut. Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen“, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherzentrale fordert nun Eventim und andere Ticketanbieter auf, bisher erhobene Gebühren an Kunden zurückzuzahlen: „Eventim sollte nicht darauf warten, dass jeder Kunde seine Forderungen einzeln geltend macht, sondern den Kunden die zu Unrecht kassierten Entgelte unmittelbar erstatten“, lautet die Forderung Schuldzinskis.
Verbraucherzentrale hält sich Option auf erneute Klage offen
Zahlen die Anbieter nicht freiwillig, will die Verbraucherzentrale erneut Klage erheben. Der Streit um die Gebühren bei den „Print@home“-Tickets dauert schon eine Weile an. 2016 urteilte das Landgericht Bremen, dass die Gebühren unzulässig seien. Mit dem BGH-Urteil endet er nun. Dass die Praxis von Eventim umstritten ist, ist allerdings nichts Neues, wie Sie hier nachlesen können.
Eventim erwirtschaftet in Deutschland etwa die Hälfte seiner Umsätze von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Die Eventim-Aktie ging nach dem Urteil (Az. III ZR 192/17) um bis zu zehn Prozent in die Knie und erreichte mit 34,36 Euro den tiefsten Stand seit eineinhalb Jahren. Dabei hatte sie am Vormittag noch fünf Prozent zugelegt, nachdem das Unternehmen die Delle durch die Fußball-Weltmeisterschaft im ersten Halbjahr gut weggesteckt hatte.
• Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief an, mit der man bereits bezahlte „Print@home“-Gebühren zurückverlangen kann. (bekö/fkm/rtr)