Berlin. Bundesgerichtshof weist Millionenklage zum Einsatz von Polizisten in Zivil an Bord von Risikoflügen ab

    Einen Terroranschlag wie am 11. September 2001 in New York hätten Sicherheitskräfte an Bord womöglich verhindern können. Damals lenkten islamistische Entführer zwei Passagiermaschinen in die Türme des World Trade Centers. Seitdem sind bei bestimmten Flügen deutscher Airlines Bundespolizisten in Zivil an Bord – ­sogenannte Sky-Marshals. Doch wer trägt die Kosten für die Sicherheit? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt klargestellt: Die Fluggesellschaften müssen den Polizisten die Tickets zur Verfügung stellen und für alle damit verbundenen Gebühren aufkommen.

    Geklagt hatte die Lufthansa. Sie verlangte von der Bundesrepublik, die Flugnebenkosten der Sky-Marshals zu erstatten: Steuern, Einreise-, Flughafen- und Zollgebühren, die sich zwischen 2008 und 2015 auf 2,3 Millionen Euro summierten. Die Fluggesellschaft sah sich benachteiligt gegenüber der ausländischen Konkurrenz, zudem besetzten die Polizisten „hochpreisige“ Plätze. Sie melden ihre Flüge nach der jeweiligen aktuellen Sicherheitslage meist erst kurz vor Abflug an, wenn Fluggesellschaften ihre letzten Sitzplätze besonders teuer anbieten.

    Auch wollte der deutsche Marktführer feststellen lassen, dass die gesetzliche Pflicht zur kostenlosen Beförderung der Bundespolizisten nur im Inland gilt. Außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik stünden den Sicherheitskräften keine Befugnisse zu, argumentierte die Lufthansa. Branchenkenner gehen jedoch davon aus, dass die Polizisten vor allem USA-Flüge, solche von und nach Israel sowie in den arabischen Raum begleiten.

    Beide Forderungen wies der BGH in seinem am Donnerstag verkündeten Urteil zurück. So diene die Beförderungsplicht für die Polizisten in Zivil dem Gemeinwohl. Zugleich profitierten die Fluggesellschaften von den Bundespolzisten, weil ihr Einsatz das Risiko mindere und Unternehmen keine eigenen Maßnahmen bräuchten. „Sie sind deshalb unmittelbarer Nutznießer der kostenauslösenden polizeilichen Tätigkeit“, so der BGH. Somit müssen die Airlines alle Kosten für Flüge von Sky-Marshals tragen.

    Und die Richter stellten klar, dass die Sicherheitskräfte auch auf internationalen Flügen kostenlos mitgenommen werden müssen – unabhängig davon, dass die Beamten nur im deutschen Luftraum hoheitliche Befugnisse haben. So spreche etwa nichts dagegen, dass die mitreisenden Polizisten außerhalb deutscher Grenzen die Sicherheit an Bord im Auftrag des Piloten gewährleisten.

    Der BGH schlägt der Lufthansa vor, die Kosten in den Flugpreis einzukalkulieren und auf die Passagiere umzulegen. Das will das Unternehmen aber auch künftig nicht. Das Urteil habe „selbstverständlich keine Auswirkungen auf die Ticketpreise unserer Passagiere“, sagte ein Sprecher. Der Fall beschäftigte zuvor das Landgericht Potsdam und das Brandenburgische Oberlandesgericht. In beiden Vorinstanzen unterlag die Lufthansa.

    Über die Sky-Marshals der Bundespolizei ist wenig bekannt. Zum Start soll die Einheit 200 Personen umfasst haben. Sie sind speziell ausgebildet, bewaffnet und beherrschen bestimmte Kampftechniken. Ob sie schon einmal eingreifen mussten oder nicht, bleibt geheim. „Die Wirksamkeit des Einsatzes von Flugsicherheitsbegleitern hängt entscheidend davon ab, dass Einzelheiten über Einsätze sowie konkrete Personalstärken, Einsatztaktik, Bewaffnung, sonstige technische Ausstattungen sowie Inhalte der Verwendungsfortbildungen und spezifischen Trainingseinheiten nicht bekannt gegeben und vertraulich behandelt werden“, erklärte die Bundespolizei.