Berlin. Arbeitgeber reagieren skeptisch. Nächste Änderung Ende 2018
Noch knapp ein Jahr Zeit ist bis zur nächsten turnusgemäßen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes. Doch bereits jetzt schaukelt sich die Debatte hoch - schließlich wird die zuständige Kommission im Frühjahr ihre Verhandlungen aufnehmen. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung fordert nun eine deutlich stärkere Anhebung, als bisher erwartet wird. „Perspektivisch ist die Größenordnung von elf Euro pro Stunde“ anzustreben, sagte Böckler-Forscher Thorsten Schulten dieser Zeitung. Gegenwärtig liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 8,84 Euro brutto pro Stunde. Mit einigen Ausnahmen gilt er grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.
Alle zwei Jahre wird die Lohnuntergrenze auf den Wert angepasst, auf die sich die Mindestlohnkommission einigt. In ihr sind Gewerkschafter, Arbeitgeber und Wissenschaftler vertreten. Der nächste Anpassungstermin ist der 1. Januar 2019. Die Größenordnung von elf Euro müsse nicht in einer Stufe erreicht werden, sagte Schulten, der beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung arbeitet. Er plädierte jedoch dafür „jetzt einen größeren Schritt zu gehen“.
Eine ähnliche Forderung erhob kürzlich schon Robert Feiger, Chef der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Er sitzt selbst in der Mindestlohn-Kommission. „Ich halte einen zweistelligen Mindestlohn durchaus für angebracht“, sagte Feiger – also mindestens zehn Euro pro Stunde. Das Statistische Bundesamt hat weniger ermittelt: Berücksichtigt man die Entwicklung, die die Tariflöhne zwischen Dezember 2015 und Dezember 2017 genommen haben, müsste der Mindestlohn auf 9,19 Euro steigen. „Man kann einen höheren Mindestlohn weder herbeireden, noch werden die Argumente stärker, je öfter man sie öffentlich wiederholt“, sagte Steffen Kampeter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes (BDA). „Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet eine Kommission, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirken darin gleichberechtigt mit, und die Tariflöhne geben Orientierung.“