Wohnungsmarkt

Verbraucherschützer fordern Offenlegung von Mietpreisen

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Beate Kranz
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert eine bessere Begrenzung von Mietsteigerungen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert eine bessere Begrenzung von Mietsteigerungen.

Foto: wolfstone-photo / imago/Werner Schmitt

Die Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor steigenden Mieten in Großstädten. Die kommende Bundesregierung müsse dringend handeln.

Berlin.  Mieten von mehr als zehn Euro pro Quadratmeter sind in vielen Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln oder München eher die Regel als die Ausnahme. Auch 15 Euro Nettokaltmieten – also ohne Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung – sind vielerorts Alltag. Um bundesweit wieder mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen, müssten darum die Gesetze „dringend zugunsten der Mieter geändert“ werden, fordert nun der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Sechs-Punkte-Plan, der dieser Redaktion vorliegt.

„Neubauten sind schon heute für Normalverdiener kaum mehr bezahlbar“, sagt Franz Michel, der Bauexperte der Verbraucherzentrale . „Zehn bis 15 Euro Kaltmiete kann sich doch kaum jemand leisten.“ Bezahlbaren Wohnraum zu finden, werde für Verbraucher zu einem immer größeren Problem. Das Bauen müsse auch für private Eigentümer günstiger werden, so Michel.

Zu viele Ausnahmen bei der Mietpreisbremse

Zu den Kernforderungen der Verbraucherzentrale zählen die strengere Einhaltung der Mietpreisbremse, ein gesetzlich festgelegter Höchstsatz für Maklercourtagen sowie die Absenkung der Modernisierungsumlage. Zudem sollte der Bund für den sozialen Wohnungsbau verantwortlich bleiben. Die nächste Bundesregierung müsse entsprechende Gesetzesänderungen schnellstmöglich auf den Weg bringen.

Die Mietpreisbremse, die vor gut zwei Jahren eingeführt wurde, wirkt aus Sicht der Verbraucherschützer nur deshalb nicht richtig, weil sie zu viele Ausnahmen zulässt. „Vermieter sollten gesetzlich verpflichtet werden, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages die bisher verlangte Miete anzugeben“, fordern die Verbraucherschützer.

Mietpreisbremse sollte auch für Neubauten gelten

„Nur so kann der Mieter prüfen, ob die neue Miete nicht die erlaubten Erhöhung von bis zu zehn Prozent überschreitet“, erläutert Michel. Erst die generelle Offenlegung der Mieten würde die notwendige Transparenz schaffen.

Grundsätzlich sollte die Mietpreisbremse auch für Neubauten gelten, fordern die Verbraucherschützer. „Konkret bedeutet dies, dass Neubaumieten nicht mehr als zehn Prozent über den ortsüblichen Mietpreisen von Neubauten aus den vergangenen Jahren liegen dürfen“, erläutert Michel.

Die meisten Mieten in Großstädten steigen um mehr als zehn Prozent

In der Praxis würden Neubaumieten jedoch deutlich über dem Mietspiegel festgelegt. Dies treibe die Durchschnittspreise weiter in die Höhe und wirke wie ein Teufelskreis. Tatsächlich sind trotz der gesetzlichen Preisbremse die meisten Wohnungsmieten – zwischen 66,5 und 94,8 Prozent – in Großstädten nach einer Studie des Deutschen Mieterbundes seit 2015 stärker als die zulässige Höchstgrenze von zehn Prozent gestiegen.

Auch bei Sanierungen, die mit einer Verminderung des Energiebedarfs begründet werden, sollten der Modernisierungszuschlag auf die Mieten von heute elf auf sechs Prozent pro Jahr gesenkt werden. Maximal sollte der Aufschlag 1,50 Euro pro Quadratmeter betragen – und auf acht Jahre begrenzt sein.

Maklercourtage sollte begrenzt werden

Ein großer Kostenblock ist nicht nur für Mieter, sondern auch für Immobilienkäufer die Maklercourtage, die neben Kaufpreis und Grunderwerbssteuer zu bezahlen sind. Um diese Kosten einzudämmen, sollte die Gebühr wie in europäischen Nachbarländern auf einen Höchstsatz gesetzlich beschränkt werden.

„Heute werden in Deutschland bis zu sieben Prozent verlangt, in Österreich sind maximal drei Prozent, in den Niederlanden und Dänemark sogar nur zwei Prozent üblich“, berichtet Michel. Dabei sollte das Bestellerprinzip wie bei der Vermittlung von Mietwohnungen zur Pflicht werden. Im Klartext: Der Verkäufer der Immobilie bezahlt den Makler.