Luxemburg/Berlin

Luxleaks-Urteil: Strafe auf Bewährung für Whistleblower

Kritik an Urteil des Luxemburger Gerichts – Berufung angekündigt

Luxemburg/Berlin.  Im Lux-
leaks-Prozess sind zwei Enthüller fragwürdiger Steuerdeals zwischen internationalen Konzernen und den Luxemburger Finanzbehörden zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Der Hauptangeklagte Antoine Deltour, ein früherer Mitarbeiter einer internationalen Wirtschaftsprüfungsfirma, erhielt am Mittwoch zwölf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße. Er wurde vom Bezirksgericht Luxemburg für schuldig befunden, rund 45.000 Seiten Dokumente über Steuervereinbarungen großer Konzerne an die Öffentlichkeit gebracht zu haben.

Ein anderer Ex-Buchhalter bekam eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und ebenfalls eine Geldbuße. Ein französischer Journalist wurde freigesprochen. Die Enthüllungen über Steuersätze von gelegentlich weniger als einem Prozent hatten 2012 und 2014 eine internationale Debatte über den „Steuerwettbewerb“ mehrerer EU-Staaten um Unternehmen ausgelöst.

„Das ist eine Warnung an die Whistleblower“, sagte Deltour und kündigte Berufung an. Ohne ihn wäre der Steuerskandal vermutlich nicht aufgedeckt worden. Die Luxleaks haben eine internationale Debatte über Steuerflucht entfacht. Sogar Frankreichs Finanzminister Michel Sapin hat Deltour öffentlich gedankt.

Laut der Organisation Transparency International ist der Schutzschild für Hinweisgeber in der EU äußerst löchrig. Häufig ist der Umgang mit den Hinweisgebern nur über das Antikorruptionsgesetz oder in Vorgaben für den öffentlichen Dienst geregelt.

Es fehlt an einer gemeinsamen Definition, wer eigentlich als Whistleblower gilt und vor Repressionen geschützt werden muss. Schätzungen zufolge wurden im vergangenen Jahr rund 40 Prozent der Betrugsfälle von Whistleblowern aufgedeckt. Allein die Enthüllung des Luxemburger Steuerskandals hat dem Staat Hunderte Millionen Euro eingebracht.

( mün )