Wirtschaft

Wie Eltern Hilfe für erwachsene Kinder geltend machen

Eltern können typische Unterhaltsleistungen für den Nachwuchs in Höhe von 8472 Euro als außergewöhnliche Belastungen verrechnen.

Nicht immer steht der Nachwuchs mit 25 Jahren auf eigenen Beinen. Doch ganz gleich, ob Sohn oder Tochter einen Job haben: In der Regel gibt es dann kein Kindergeld mehr. „Doch auch in diesen Fällen können Eltern das Finanzamt an den Ausgaben für den Nachwuchs beteiligen“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Eltern können typische Unterhaltsleistungen für den Nachwuchs in Höhe von 8472 Euro als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art in der Steuererklärung verrechnen (Teil 2). Der Höchstbetrag wird jedoch um Einkünfte und Bezüge des Empfängers gekürzt, die 624 Euro im Jahr überschreiten.

Zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen können Eltern auch die Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung von Sohn oder Tochter steuerlich geltend machen. Dabei müssen Eltern jedoch differenzieren: Sind sie Versicherungsnehmer, müssen sie die Kranken- und Versicherungsbeiträge in die „Anlage Vorsorgeaufwand“ ab Zeile 40 eintragen.

Ist das Kind Versicherungsnehmer, können Eltern die Beiträge zusätzlich zu den Unterhaltsleistungen von 8472 Euro als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Die übernommenen Beiträge tragen Eltern in der „Anlage Unterhalt“ ab Zeile 11 ein.