Wirtschaft

Wann Elterngeld, ElterngeldPlus oder Bonus besser sind

| Lesedauer: 2 Minuten

Elterngeld, ElterngeldPlus oder Bonus – wo die Unterschiede liegen und wie Sie davon profitieren können.

Eltern, deren Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurde, haben die Wahl: Sie können das Basiselterngeld, ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus oder eine Kombination aus allen Angeboten beantragen.

Das Basiselterngeld erhalten Eltern maximal 14 Monate – sofern beide Partner eine Auszeit nehmen. Während Vater oder Mutter Basiselterngeld beziehen, können sie bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das Elterngeld wird dann entsprechend gekürzt, was das Arbeiten mitunter wenig lukrativ gestaltet. Wer früh wieder in den Job möchte, sollte sich mit ElterngeldPlus beschäftigen. Dieses fällt zwar nur halb so hoch aus wie das klassische Elterngeld. Doch Eltern in Teilzeit erhalten es doppelt so lange. Bis zu 28 Monate.

Beispiel: Frau Schulz hat in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ein Nettoeinkommen von monatlich 2500 Euro, 30.000 Euro im Jahr. Sie beantragt zwölf Monate Basiselterngeld, erhält also 19.500 Euro. Würde Frau Schulz nun nach einem halben Jahr Teilzeit arbeiten und 500 Euro im Monat verdienen, würde ihr Elterngeld entsprechend gekürzt (2500 minus 500 = 2000 mal 65 %). Frau Schulz erhält im zweiten Halbjahr 7800 Euro Elterngeld, in den zwölf Monaten insgesamt also 17.550 Euro. Für Frau Schulz ist ElterngeldPlus lukrativer. Die ersten sechs Monate erhält sie volles Elterngeld, danach ElterngeldPlus. Dieses fällt halb so hoch aus wie das Basiselterngeld, wird jedoch auch doppelt so lange gezahlt – zwölf Monate. Monatlich erhält Frau Schulz somit 1312,50 Euro (500 Euro Verdienst und 812,50 Euro ElterngeldPlus). Elterngeld und ElterngeldPlus summieren sich auf insgesamt 19.500 Euro. Das entspricht dem Basiselterngeld für zwölf Monate.

Die Höhe des Elterngeldes und des ElterngeldesPlus richtet sich nach dem Bruttoeinkommen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Von diesem werden Sozialabgaben und Steuern mit Pauschalsätzen abgezogen und so ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. „Für Eltern, die Nachwuchs planen, lohnt es sich die Steuerklassen gegebenenfalls zu wechseln“, sagt Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband.

Denn ein Wechsel von Klasse V in IV oder III bringt ein höheres Nettoeinkommen und damit auch mehr Elterngeld. Viel Zeit bleibt Eltern für den Wechsel der Steuerklasse nicht. Dieser muss mindestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes erfolgen.

( bbr )