Einige Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung einreichen,
wenn das Finanzamt sie auffordert, eine Steuererklärung abzugeben;
wenn sie einen Lohnsteuerfreibetrag haben eintragen lassen;
wenn sie neben dem Gehalt weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten haben, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde;
wenn sie Eltern-, Insolvenz- oder Krankengeld – also Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen – von mehr als 410 Euro erhalten haben;
wenn Eheleute gemeinsam veranlagt werden und eine Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor haben;
wenn sich ein Paar hat scheiden lassen und einer der Partner im selben Jahr wieder geheiratet hat;
wenn sie außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen erhalten haben, von denen Lohnsteuer nach der Fünftelregelung einbehalten wurde.
bbr