Einige Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung einreichen,

wenn das Finanzamt sie auffordert, eine Steuererklärung abzugeben;

  • wenn sie einen Lohnsteuerfreibetrag haben eintragen lassen;

  • wenn sie neben dem Gehalt weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten haben, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde;

  • wenn sie Eltern-, Insolvenz- oder Krankengeld – also Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen – von mehr als 410 Euro erhalten haben;

  • wenn Eheleute gemeinsam veranlagt werden und eine Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor haben;

  • wenn sich ein Paar hat scheiden lassen und einer der Partner im selben Jahr wieder geheiratet hat;

  • wenn sie außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen erhalten haben, von denen Lohnsteuer nach der Fünftelregelung einbehalten wurde.