Es darf getrunken werden: Die Bahn weist einen Vorstoß des VBB für ein Alkoholverbot zurück, geht aber schärfer gegen Randalierer vor.

Die Deutsche Bahn (DB) wird ihren Fahrgästen im Regional- und Fernverkehr auch künftig den Genuss von alkoholischen Getränken gestatten – gleichzeitig plant der Konzern jedoch, gegen Randalierer, die unter dem Einfluss von Alkohol Mitreisende bedrängen, deutlich schärfer als bislang vorzugehen. „Wir halten ein allgemeines Alkoholverbot, das bundesweit und flächendeckend in Zügen gelten sollte, nicht für zielführend“, sagte Gerd Becht, Vorstand für Konzernsicherheit.

Allerdings soll es in Zukunft möglich sein, per Gesetz Fahrgäste zur Raison zu bringen, die andere Passagiere stören. „Es muss möglich sein, derartige Fälle als Ordnungswidrigkeit zu werten und mit einem Bußgeld zu belegen“, so Becht. Dafür brauche es aber einen gesetzlichen Rahmen. „Wir sind mit der Bundesregierung in Gesprächen. Ziel ist es, dass wir noch in dieser Legislaturperiode ein Ergebnis haben.“ Bislang kann die Bahn in den genannten Fällen nur vom Hausrecht Gebrauch machen und nur in sehr begrenztem Ausmaß Sanktionen wie den Ausschluss von der Beförderung verhängen.

Ausgelöst wurde die Entscheidung der Bahn durch einen Brief von Hans-Werner Franz, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Darin schreibt Franz: „Der VBB wünscht … eine gesetzliche Grundlage für ein bundesweit einheitlich gültiges Alkoholverkaufs- und -konsumverbot in Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs.“ VBB-Chef Franz äußerte sich am Donnerstagabend enttäuscht von der Haltung der Bahn. Möglicherweise stelle der Konzern bei dieser Entscheidung wirtschaftliche Interessen über das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste, sagte er. Er sei aber überzeugt, dass das Thema weiter auf der Tagesordnung bleibe und mittelfristig ein Alkoholverbot kommen werde.

Mehrheit der Berliner für Verbot

Nach einer Forsa-Studie fänden es 76 Prozent der Berliner richtig, wenn der Konsum von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten würde. Der ständig erlebbare Regelverstoß durch den Genuss von Alkohol in Bussen und Bahnen führe dazu, „dass ein Großteil der Nutzerinnen und Nutzer aus dieser Wahrnehmung heraus die Situation im ÖPNV zunehmend als unsicher bewertet“. Gerade am Wochenende sind in Berlin viele Fahrgäste, die Bier, Schnaps und andere alkoholische Getränke trinken, oft in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.

Der Innenminister zeigt indes wenig Interesse daran, aktiv zu werden, ebenso wie das Bundesverkehrsministerium. Die Landesverkehrsminister waren bereits 2010 zu dem Ergebnis gekommen, den Genuss von Bier und Wein in Zügen nicht zu sanktionieren. Das Problem in den Zügen seien nicht Fahrgäste, die sich dort betrinken, sondern Menschen, die bereits angetrunken die Verkehrsmittel besteigen, so Bahn-Vorstand Becht. Zudem seien Busse und Bahnen gerade für Menschen, die etwas getrunken hätten, das unter Umständen einzige Verkehrsmittel. Dabei kommt es gerade im Berliner Nahverkehr immer wieder zu brutalen Übergriffen, bei denen die Beteiligten unter teilweise starkem Alkoholeinfluss stehen.

Zustimmung bekommt die Bahn vom Berliner Fahrgastverband Igeb. „Solange geltende Verbote nicht durchgesetzt werden, brauchen wir keine weiteren“, sagt Sprecher Jens Wieseke. Faktisch gilt nämlich in Berlin in fast allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs längst ein Alkoholverbot – die Beförderungsbedingungen verbieten grundsätzlich den Verzehr offener Speisen und Getränke. Doch den Verkehrsunternehmen fehlt das Personal, um das Verbot durchzusetzen.

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Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU), ein erklärter Anhänger des Alkoholverbots, hatte noch im vergangenen Dezember sein Ziel bekräftigt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Allerdings konnte er sich damit beim Koalitionspartner SPD nicht durchsetzen. Deshalb sieht Henkel nun die Verkehrsunternehmen in der Pflicht, die bestehenden Regelungen in den Beförderungsbedingungen durchzusetzen. Bei den landeseigenen Berliner Verkehrsbetrieben gebe es ein „offensichtliches Kontrolldefizit“, kritisierte Henkel jüngst. Die BVG kontert: „Wir sind ein Verkehrsunternehmen, keine Ordnungsmacht.“