Gericht pocht auf Wettverbot für Hartz-IV-Bezieher
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Gericht pocht auf Wettverbot für Hartz-IV-Bezieher
Das Urteil sorgte für Wirbel, doch das Landgericht Köln bleibt hart: Lotterien dürfen keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger verkaufen.
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Das Landgericht Köln hat seine umstrittene Entscheidung verteidigt, dass die Westdeutsche Lotterie keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger verkaufen darf. Der Vorsitzende Richter Bernd Paltzer ließ durchblicken, dass der dagegen eingelegte Widerspruch im Wesentlichen abgelehnt werden dürfte. Die endgültige Entscheidung wird am 5. Mai verkündet.