Direktzusagen sind immer noch die mit Abstand am häufigsten vertretene Form der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Vor allem große Unternehmen und Konzerne bieten Direktzusagen an. Mit diesen versprechen sie ihren Mitarbeitern eine Rente und bilden dafür Pensionsrückstellungen. Die Höhe der Betriebsrente richtet sich häufig nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens.
"So manche Leistungszusage steht jedoch nur auf dem Papier", sagt Uwe Saßmannshausen von der PS-Pension Solutions GmbH. Denn die Finanzkrise hat den Grad der Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen deutlich abgeschmolzen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber gefordert, dieses Versäumnis nachzuholen und weitere Rückstellungen zu bilden. Doch bereits erworbene, unverfallbare Ansprüche dürfen die Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht einfach kürzen.
Die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung, die Unterstützungskassen , sind eigenständige Versorgungseinrichtungen. Sowohl bei Unterstützungskassen als auch bei Direktzusagen können Beträge in fast unbegrenzter Höhe steuerfrei eingezahlt werden. Doch Arbeitnehmer, die mehr als 2592 Euro ihres Gehalts für Einzahlungen in eine Unterstützungskasse umwandeln, müssen auf die darüber hinaus gehenden Beträge Sozialabgaben zahlen.
Im Gegenzug müssen Betriebsrentner im Alter die kompletten Auszahlungen versteuern. Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf die Rente zudem den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag entrichten. Im Fall einer Pleite des Arbeitgebers springt der Pensionssicherungsverein ein. Er zahlt im Alter die von der Firma zugesagte Betriebsrente.