Er arbeitete 38,5 Stunden pro Woche, wurde in den Dienstplänen geführt und war weisungsbefugt. Als Monatslohn bekam er lediglich 200 Euro. Länger als ein Jahr wurde ein junger Mann als "Praktikant" in einem Altenheim ausgebeutet. Jetzt hat das Gericht entschieden: er bekommt 10.000 Euro.
Einem als Praktikant ausgebeuteten jungen Mann ist vom Kieler Arbeitsgericht eine Lohnnachzahlung von gut 10.000 Euro zugesprochen worden. Da zwischen ihm und einem Altenheim ein Arbeitsverhältnis bestand, war die vereinbarte Bezahlung von 200 Euro pro Monat sittenwidrig und stellte unzulässigen Lohnwucher dar, wie das Gericht mitteilte. „Nicht jeder als Praktikant bezeichnete Beschäftigte ist auch ein solcher“, entschieden die Richter.