Super-Jackpot

Verbraucherschützer warnen vor Online-Lotto

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Der Lotto-Jackpot steht bei 28 Millionen Euro - und wer schnell noch teilnehmen will, der tut das online. Doch da gibt es ein Problem: Glücksspiel im Internet ist in Deutschland verboten. Zwar gibt es weiter private Anbieter im Web. Wer aber bei denen tippt, bekommt im Zweifelsfall keinen Gewinn ausbezahlt. Und macht sich womöglich noch strafbar.

Verbraucherschützer warnen vor Lotto-Anbietern im Internet. „Wir sind zur Zeit der Auffassung, dass Personen, die in Deutschland leben, nicht online Lotto spielen sollen“, sagte Iwona Gromek, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Rechtslage sei unklar - doch im Zweifelsfall habe ein Lottospieler keinen gesetzlichen Anspruch auf seinen Gewinn.

Seit dem 1. Januar 2009 ist das Glücksspiel im Internet und die Werbung dafür per Staatsvertrag verboten. Damit wollen die Bundesländer, bei denen das staatliche Glücksspielmonopol liegt, verstärkt ihrer Verantwortung für die Bekämpfung der Spielsucht nachkommen.

Im März 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht das damalige staatliche Glücksspielmonopol nämlich für rechtswidrig erklärt. Die Länder könnten nicht privaten Anbietern den Zugang zum Glücksspiel-Markt verschließen, um vorgeblich die Spielsucht zu bekämpfen, zugleich aber aggressive Werbung dafür betreiben, hatten die Verfassungsrichter erklärt. Daraufhin verständigten sich die Länder auf einen neuen Staatsvertrag zum 1. Januar 2008, dessen einjährige Übergangsfrist zum Jahresbeginn 2009 abgelaufen ist.

Tipper machen sich unter Umständen strafbar

„Wir haben jetzt ein gesetzlich normiertes Verbot des Glücksspiels im Internet“, sagt Verbraucherschützerin Gromek. Es könne also passieren, dass ein Tipper seinen Lotto-Schein bezahlt, gewinnt und doch leer ausgeht, weil er seinen rechtlichen Anspruch nicht geltend machen kann. Denn widerrechtlich im Internet geschlossene Spielverträge sind seit Januar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nichtig, wie auch die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt.

Möglicherweise machen sich die Internet-Tipper sogar strafbar. Paragraf 285 des Strafgesetzbuches sieht für die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor. Verbraucherschützerin Gromek sieht diese Gefahr derzeit allerdings nicht. „Nach unser Einschätzung erfüllt die Teilnahme an einem Online-Lotto-Angebot keinen Straftatbestand“, sagt sie.

Offline ist sicherer - was den Gewinn betrifft

An der grundsätzlichen Rechtsunsicherheit ändert auch ein gerade ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz nichts, das dem Anbieter Tipp24 aus Hamburg einen Anspruch auf die technische Vermittlung von Spielscheinen an Lotto Rheinland-Pfalz bescheinigte. Die Lottogesellschaft hatte eine entsprechende Schnittstelle, über die Tipp24 Tippscheine übermittelte, zum 5. Januar geschlossen, ohne den Vertrag zuvor zu kündigen.

Allein das Verbot der Internetvermittlung rechtfertige die Schließung nicht, erklärten die Koblenzer Richter. Bereits die EU-Kommission habe im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit erhebliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines generellen Internetvermittlungsverbots zur Bekämpfung der Spielsucht angeführt. Diesen Bedenken habe sich der Senat angeschlossen.

Welche Folgen genau das für die Tipper hat, ist aber unklar. „Wir wissen nicht, ob der Schein dann auch tatsächlich angenommen wird“, sagt Gromek. Ohnehin richtet sich das Angebot von Tipp24 nur an Personen, die sich bei der Tippabgabe außerhalb Deutschlands aufhalten. Auf der Homepage des Unternehmens heißt es derzeit weiter: „Aufgrund aus unserer Sicht rechtswidriger Bestimmungen können wir vorübergehend nur Spielscheine von Kunden annehmen, die sich bei Abgabe außerhalb Deutschlands aufhalten und dies durch die Abgabe bestätigen.“

Verzichten müssen die Menschen in Deutschland auf das Lotto-Spiel deswegen aber nicht. Wie bisher kann weiter in allen zugelassenen Annahmestellen der staatlichen Lottogesellschaften getippt werden - und im Fall eines Gewinns muss der Spieler auch nicht um die Auszahlung bangen.

( AP/dino )