Spieleklassiker

Jetzt gibt es eine Versicherung für „Pokémon Go“-Spieler

Trotz zahlreicher Warnungen spielen etliche Nutzer „Pokémon Go“ auch im Straßenverkehr und erhöhen dadurch das Unfallrisiko.

Trotz zahlreicher Warnungen spielen etliche Nutzer „Pokémon Go“ auch im Straßenverkehr und erhöhen dadurch das Unfallrisiko.

Foto: SAIT SERKAN GURBUZ / REUTERS

Fans der Spiele-App „Pokémon Go“ können sich jetzt extra versichern lassen. Doch bringt diese spezielle Absicherung überhaupt etwas?

Berlin.  Auch mehrere Wochen nach der Veröffentlichung der App „Pokémon Go“ steckt Deutschland immer noch im Fieber nach den kleinen bunten Monstern. Und die laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov 7,1 Millionen regelmäßig aktiven Zocker können sich jetzt auch gegen den Schadensfall absichern lassen. Ein Berliner Start-up bietet in Kooperation mit der Versicherung Barmenia einen Unfallschutz für „Pokémon Go“-Spieler an.

In Anbetracht der Berichte über die zahlreichen Fälle von Nutzern, die sich beim Zocken verletzt haben, ist das auf den ersten Blick keine so schlechte Überlegung. Doch bringt diese Absicherung überhaupt etwas? Oder decken die herkömmlichen Unfallversicherungen einen Schadensfall beim Zocken von „Pokémon Go“ bereits ausreichend ab? Wir haben uns die Versicherung genauer angesehen.

Bei Vollinvalidität gibt es 30.000 Euro

Mit der sogenannten „Trainer-Unfallversicherung“ sichert das Versicherungsportal Knip.de gemeinsam mit Barmenia „typische Pokémon-Schäden“ ab. Wie es auf der Internetseite des Anbieters heißt, erhalten Spieler, die durch einen Unfall beim Jagen von „Pokémon“ voll invalide geworden sind, 30.000 Euro. Bei einem Todesfall zahlt die Versicherung 10.000 Euro aus.

Bei der Jahresprämie schneidet die Versicherung im Vergleich zu anderen Anbietern vergleichsweise günstig ab – auch wenn sie hier nicht am wenigsten kostet. Das Gute: Sollte der Hype um „Pokémon Go“ in einem Jahr wieder vorüber sein, müssen Versicherte nicht an eine Kündigung denken. Der Versicherungsschutz endet automatisch nach zwölf Monaten.

„Pokémon“-Versicherung ist sinnlos

Was die Webpräsenz von Knip nicht verrät: Wer bereits mit einer herkömmlichen Unfall- oder Haftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert ist, braucht die „Trainer-Unfallversicherung“ nicht – sie deckt bereits Verletzungen oder Todesfälle ab, die durch das Zocken von „Pokémon Go“ entstanden sind. (bekö)