Der große Morgenpost-Service zur Pflege: Beratungsstellen, Internet-Portale und Angebote zur Unterstützung und Betreuung.
Zum Thema Pflege gibt es eine Fülle von Angeboten und Informationen, bei denen es Laien schwerfällt, einen Überblick zu gewinnen. Die Berliner Morgenpost beantwortet häufig gestellte Fragen.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe zum Thema Pflege benötige?
Als erste Anlaufstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und als Lotsen durch den Dschungel der Angebote und Leistungen empfehlen sich die wohnortnahen Berliner Pflegestützpunkte. Die Pflegeberater dort informieren, beraten und unterstützen unabhängig und kostenfrei, auf Wunsch koordinieren sie die notwendigen Hilfen. Die Beratung kann telefonisch, im Pflegestützpunkt oder bei den Betroffenen zu Hause erfolgen. Es gibt 36 Pflegestützpunkte, drei in jedem Bezirk. Träger sind die Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit dem Land Berlin. Das Servicetelefon für alle Stützpunkte, 0800/595 00 59 (kostenfrei) ist Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, geschaltet. Weitere Infos, auch zu den Standorten, im Internet:
Auskunft und Beratung zu Fragen rund um Angebote zur Unterstützung im Alltag, Selbsthilfe in der Pflege sowie Pflegewohngemeinschaften gibt es auch beim Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung, Tel. 030/89 02 85 32.
Welchen Service bieten die Kranken- und Pflegekassen?
Im Internet gibt es etliche Portale, die helfen, Fragen zu beantworten, Pflege zu organisieren, Leistungen zu beantragen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Einige Beispiele: Die AOK Nordost tut das unter www.aok.de/nordost/pflege und betreibt zudem eine Pflegehotline: 0800/265 88 88. In dem Programm „Pflege in Familien fördern (Pfiff)“ bietet die AOK Nordost Pflegekurse, Angehörigengesprächsrunden und praktische Anleitungen durch Fachkräfte aus Krankenhäusern und Rehakliniken. Auf der Webseite gibt es auch kurze Info-Filme zu Pflegethemen.
Die Techniker-Krankenkasse (TK) bietet einen „Pflege-Coach“ mit vielen praktischen Tipps und Anleitungen an. „Als digitaler Pflegekurs oder mobiles Nachschlagewerk vermittelt er Know-how auf wissenschaftlicher Grundlage“, so die TK. Die Anwendung können Pflegende auf Smartphone, Tablet oder PC nutzen. Der Online-Kurs umfasst vier Module: „Verständnis und Zuwendung“, „Die Pflegeumgebung“, „Richtig pflegen“ und „Selbstschutz“. Zum Coach gehören interaktive Elemente wie Fragebögen zum eigenen Pflegealltag und zu individuellen Belastungen. Pflegetechniken vermittelt der Online-Kurs per Video.
Darüber hinaus gibt es Hilfe bei der Suche nach einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst auf webbasierten Suchportalen, etwa unter www.hilfelotse-berlin.de (Hilfelotse Berlin), www.pflege-navigator.de (AOK Pflegenavigator) oder www.pflegelotse.de (Pflegelotse der Ersatzkassen wie zum Beispiel Barmer, TK oder DAK).
Welche Informationen zur Pflege bekomme ich vom Senat?
Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege, , gibt es zum einen Informationen zu rechtlichen Grundlagen, zur Pflegeversicherung und zur Altenpflege und zum Beruf. Daneben sind umfangreiche praktische Hinweise, etwa zur häuslichen Pflege, zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag, Pflegestützpunkten sowie zu Wohngemeinschaften und Pflegeheimen zu finden. Die informative, rund 140 Seiten starke Broschüre „Was ist wenn …? 24 Fragen zum Thema häusliche Pflege“ steht auf der Web-Seite als kostenloser Download bereit. Sie ist auch in Pflegestützpunkten erhältlich.
Eine weitere Broschüre „Häusliche Pflege – Was tun bei Pflegefehlern, Abrechnungsmanipulation und Gewalt?“ hat die Senatsverwaltung gemeinsam mit den Krankassen Barmer und TK herausgegeben, auch die Verbraucherzentrale Hamburg und das Landeskriminalamt Hamburg waren beteiligt. Das Heft mit Fallbeispielen und konkreten Tipps wendet sich an pflegende Angehörige, Pflegekräfte und Pflegebedürftige. Es kann als kostenloser Download über bezogen werden. Rat und Unterstützung zu diesem Thema bieten zum Beispiel auch die Pflegestützpunkte (s. oben) und die Beratungsstelle „Pflege in Not“ an, Tel. 030/69 59 89 89.
Wer hat Anspruch auf Zuschüsse, wenn wegen eines Pflegebedarfs die Wohnung umgestaltet werden muss?
Jeder Pflegebedürftige, dem ein Pflegegrad zuerkannt wurde. Das gilt bereits bei Pflegegrad 1. Für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ werden bis zu 4000 Euro pro Maßnahme gezahlt. Achtung: Wenn etwa ein Betroffener einen Schlaganfall erlitten hat und zum selben Zeitpunkt die Türen rollstuhlgerecht verbreitert werden müssen und die Dusche barrierefrei umgebaut werden muss, gilt das als eine Maßnahme. Wenn indes der Zuschuss für einen Umbau bewilligt wurde und sich nach einiger Zeit der Gesundheitszustand des Betroffenen verschlechtert hat, bestehen gute Chancen, eine weitere Maßnahme bewilligt zu bekommen. Beratung zu dem Thema bieten zum Beispiel die Pflegestützpunkte und der Sozialverband VdK, Beratungsstelle für technische Hilfen und Wohnraumanpassung, Tel. 030/ 49 76 96 71.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann man ihn nutzen?
Zur Finanzierung von Betreuungs- oder Unterstützungsangeboten stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro zur Verfügung. Damit können Betreuungsangebote, etwa der stundenweise Besuch von Ehrenamtlichen zu Hause, bezahlt werden. Möglich sind auch Angebote zur Entlastung im Alltag, etwa Hilfe im Haushalt. Allerdings können nur Anbieter genutzt werden, die die Senatsverwaltung genehmigt hat. Welche das sind steht im Internet unter , Bescheid wissen zum Beispiel auch die Pflegestützpunkte oder das Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung. Das Geld kann auch für Kurzzeitpflege oder Tagespflege eingesetzt werden. Personen mit Pflegegrad 1 können den Betrag zudem für die Körperpflege, durchgeführt von einem Pflegedienst, verwenden.
Zu den Angeboten für die Unterstützung im Alltag gehören auch die Besuchsdienste der Diakonie-Haltestellen, die es in jedem Bezirk gibt. Die gut geschulten Ehrenamtlichen kommen „wie ein Nachbar“ zu den Betreuungsbedürftigen und machen etwas mit ihnen gemeinsam – in der Wohnung oder auch außerhalb. Da sie nicht wechseln, entsteht Vertrauen. Es geht um den sozialen Kontakt, die Ehrenamtlichen übernehmen keine pflegerischen Aufgaben, und sie putzen auch nicht. Die Kosten betragen zehn Euro pro Stunde und können über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Ein zweites Angebot sind Betreuungsgruppen, die einer Tagespflege ähneln.
Wo finde ich eine Übersicht über Pflegeheime und Seniorenwohnungen?
Der von der Berliner Morgenpost präsentierte Ratgeber „Umsorgt wohnen“ ist jetzt in der fünften Auflage erschienen und bietet eine gute Orientierungshilfe für Berlin und das Umland. Die Autoren Thomas Wendt und Jochen Mertens stellen rund 150 Altenheime und Seniorenwohnanlagen mit Preisen und Leistungen vor. Wer dringend einen Platz für einen Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung sucht, findet auf der Homepage zum Buch unter www.umsorgt-wohnen.de schnelle Hilfe. Hier melden Häuser ihre freien Plätze. „Umsorgt wohnen in Berlin-Brandenburg“ kostet 19,90 Euro und ist im Buchhandel (ISBN 978-3-941891-19-7) erhältlich. Bestellung online unter oder telefonisch unter 0800/600 89 84 (gebührenfreie Nummer, zzgl. 3,10 Euro Versandkosten).
Wer unterstützt mich, wenn der Pflegebedürftige dement wird?
Sie können sich an Pflegestützpunkte, die Alzheimer Gesellschaft (www.alzheimer-berlin.de) oder die Alzheimer Angehörigen-Initiative (; Tel. 030/47 37 89 95) wenden. Die Alzheimer-Angehörigen Initiative bietet unter anderem Betreuungsgruppen für Demenzkranke. Die Kosten, zwischen 35 und 52,50 Euro pro Gruppentreffen je nach Länge, können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Das gilt auch für eine Einzelbetreuung des Pflegebedürftigen zu Hause durch Fachkräfte oder geschulte Helfer. Die Kosten betragen – je nach Uhrzeit und Wochentag – zwischen 18 und 36 Euro pro Stunde. Die Initiative berät telefonisch, in ihrem Büro oder zu Hause und organisiert auch Gesprächsgruppen für Angehörige.
Gibt es weitere Entlastungsangebote außerhalb der Pflegeversicherung?
Ja – sogar kostenlos. In jedem Bezirk ist eine „Kontaktstelle Pflege-Engagement“ etabliert. Sie bieten unter anderem einen ehrenamtlichen Besuchs- und Begleitdienst für Pflegebedürftige. Im Vordergrund steht die gemeinsame Aktivität. Auch die Kontaktstellen veranstalten Gesprächsgruppen für Angehörige. Mehr zu den Kontaktstellen unter www.pflegeunterstuetzung-berlin.de. Einen Überblick über Selbsthilfegruppen finden Sie bei der zentralen Selbsthilfe-Kontaktstelle für Berlin „Sekis“, oder Tel. 030/892 66 02.
Was unternimmt die Politik gegen den Pflegenotstand?
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) haben die „Konzertierte Aktion Pflege“ gestartet, die den Personalmangel in der Pflege minimieren soll. Bis zum Jahr 2023 soll die Zahl der Azubis in der Pflege um zehn Prozent erhöht werden. Zudem wollen die Minister Fachkräfte, die aus dem Beruf ausgestiegen sind, zurückholen und Beschäftigte aus anderen Branchen umschulen. Um Menschen für die Pflege zu qualifizieren, sollen 5000 Weiterbildungsplätze geschaffen werden.
Zudem fordern die Minister die Arbeitgeber auf, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und setzen sich für höhere Löhne und einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag ein. Wie das zusätzliche Personal und eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte finanziert werden sollen, wird noch diskutiert. Experten rechnen damit, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung mittelfristig erneut angehoben werden.
Der Berliner Senat sowie die Länder Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein haben eine Initiative zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in den Bundesrat eingebracht. Ziel der Initiative ist es, die Finanzierung der Pflege grundlegend zu verändern. Derzeit liegt das Risiko für Kostensteigerungen in der Pflege, etwa beim Eigenanteil in Pflegeheimen, bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, während der Beitrag der Pflegekassen gedeckelt ist.
Dazu Pflegesenatorin Dilek Kolat (SPD): „Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen sich darauf verlassen können, dass Kostensteigerungen in der Pflege nicht durch die Erhöhung der Eigenanteile finanziert werden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Eigenanteil festgelegt deckelt. Das Risiko außergewöhnlicher Kostensteigerungen muss die Pflegeversicherung tragen.“ Die Initiative könne aber nur ein erster Schritt in Richtung einer Pflegevollversicherung nach dem Beispiel der Gesetzlichen Krankenversicherung sein.
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