Beamte sind beihilfeberechtigt. Für die Abrechnung der Pflegekosten können sie kostenpflichtige Beihilfeberater hinzuziehen.

Beamte und deren Angehörige sind beihilfeberechtigt, ihnen gewährt der Staat einen Zuschuss zu den Krankenkosten. Das hat allerdings einen Pferdefuß. Denn anders als Pflichtversicherte müssen Beihilfeberechtigte beim Bezahlen der Rechnungen für Krankheitskosten in Vorleistung treten.

Und sie müssen die entsprechenden Rechnungen und Belege dann an mindestens zwei Stellen – der privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle – einreichen und auf vollständige Erstattung hoffen. Im Pflegefall kommt die Abrechnung mit der Pflegeversicherung als Drittes noch hinzu, denn die Arzt- und sonstigen Krankenkosten sind nicht Bestandteil der Pflegeabrechnung.

Jedes Bundesland rechnet anders ab

Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt, der bei der jeweils zuständigen Stelle form- und fristgerecht gestellt werden muss. Indes sind nicht alle medizinisch notwendig erscheinenden Behandlungen oder Hilfsmittel auch komplett erstattungsfähig. Die Abrechnungsverfahren im Beihilfe- und Pflegerecht sowie die Tarifbestimmungen der Versicherungen sind häufig kompliziert und für die Betroffenen und mehr noch für deren Angehörige oft schwer nachzuvollziehen.

Hinzu kommt, dass Beihilfe Ländersache ist, daher gelten in Deutschland 19 Beihilferechte: 17 Regelungen in den Bundesländern sowie im Bund plus zwei Sonderfälle (Post und Bahn).

Tätigkeit mit der eines Steuerberaters vergleichbar

Bei Krankheiten und in der Pflege müssen sich Angehörige von Beamten mit hohen Kosten sowie einer Fülle von Belegen, Bescheiden und Überweisungen auseinandersetzen. Viele sehen sich überfordert. Hilfe bieten Beihilfeberater an.

Sie übernehmen für Betroffene alle Abrechnungsvorgänge mit allen Leistungserbringern und Kostenträgern im Gesundheitswesen. Ihre Tätigkeit ist mit der eines Steuerberaters vergleichbar, nur eben auf dem Gebiet der Kranken- und der Pflegekostenabrechnung sowie der Beihilfe.

Das Hilfsangebot ist kostenpflichtig. Beim Berliner Anbieter Medirenta zum Beispiel wird für jeden Mandanten ein individuelles Angebot erstellt. Ausgangspunkt der Berechnung für die monatlichen Kosten ist ein Euro pro Lebensjahr. Hinzu kommen Pauschalen für Vorerkrankungen und Pflegegrade.