Berlin. Wer in einer Pflegeeinrichtung lebt, muss zuzahlen. Viele sind dabei auf das Sozialamt angewiesen.
Wer in einem Pflegeheim lebt, bekommt Leistungen seiner Pflegekasse. Der Versicherte erhält mehr, als wenn er zu Hause von einem professionellen Pflegedienst versorgt wird. Für die Pflege in einer stationären Einrichtung stehen ihm pro Monat 770 Euro bei Pflegegrad zwei und 2005 Euro bei Pflegegrad fünf zu. Diese Summen decken aber bei weitem nicht die kompletten Heimkosten ab, jeder Bewohner muss einen Eigenanteil zahlen. Er wird für jedes Heim individuell festgelegt, ist also unterschiedlich hoch. Beim Preisniveau gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Ärgerlich: Der Eigenanteil steigt. Pflege wird immer teurer.
In Berlin lag der Eigenanteil zum Stichtag 1. Januar 2019 durchschnittlich bei 1848 Euro pro Monat und damit leicht über dem Bundesschnitt. In Sachsen-Anhalt müssen Pflegebedürftige im Durchschnitt lediglich 1218 Euro drauflegen, in Sachsen 1279 Euro. An der Spitze der Skala stehen das Saarland mit 2217 Euro Eigenanteil pro Monat und Nordrhein-Westfalen mit 2252 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist der durchschnittliche monatliche Eigenanteil in Berlin um gut 50 Euro gestiegen, das entspricht dem Bundestrend.
Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung
In die Festlegung des Eigenanteils gehen drei Parameter ein: Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung und der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege. Dieser wird unabhängig vom Pflegegrad fällig und für jede Einrichtung einzeln festgelegt. Fällt der Eigenanteil in einem Heim höher aus als in einem anderen, bedeutet das nicht notwendig, dass die Bewohner dort besser gepflegt werden.
Wichtig sind die Investitionskosten, die auf die Bewohner umgelegt werden. Ist ein Heim noch relativ neu oder muss der Betreiber Miete an den Eigentümer der Immobilie zahlen, sind diese Kosten erheblich höher als bei einem alten Gebäude, das bereits weitgehend abgeschrieben ist. In den EEE geht aber die Bezahlung der Mitarbeiter ein. Orientiert sich ein Pflegeheim dabei an Tarifverträgen, wirkt sich das auf Personalkosten aus.
Zuschuss beim Sozialamt möglich
Wenn die Rente für den Eigenanteil nicht reicht, kann ein Zuschuss beim Sozialamt beantragt werden. Zuvor aber muss eigenes Vermögen aufgebraucht werden. Kinder müssen häufig für ihre Eltern zuzahlen.
Alle Teile der Serie zum Thema "Pflege in Berlin" lesen Sie hier.
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