Pflegedienst

Pflege zu Hause – Kosten und Leistungen

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Andreas Abel
Eine Seniorin unterhält sich mit einer Pflegerin.

Eine Seniorin unterhält sich mit einer Pflegerin.

Foto: Pa / picture alliance

Wer zu Hause gepflegt werden möchte, kann einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Wir erläutern Kosten und Kassenleistungen.

So lange wie möglich in der vertrauten häuslichen Umgebung leben, auch wenn man auf regelmäßige Hilfe im Alltag oder Betreuung angewiesen ist – das wünschen sich die meisten Betroffenen. Ambulante Pflegedienste können dabei helfen. Rund 78 Prozent der Berliner Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, davon mehr als zwei Drittel nur durch Angehörige. Bei knapp einem Drittel kommt ausschließlich oder ergänzend ein Pflegedienst nach Hause. Es gibt private Anbieter und Angebote der Wohlfahrtsverbände.

Die Angebote in der ambulanten Versorgung werden in Leistungskomplexen als Pauschale zusammengefasst und vergütet. Die Vergütung handeln Pflegekassen und Spitzenverbände der Anbieter regelmäßig neu aus, die Kostensätze differieren geringfügig zwischen unterschiedlichen Anbietern – letzteres ist eine Folge der Konkurrenzsituation auf dem Pflegemarkt. Die Berliner Pflegestützpunkte, wohnortnahe Beratungsstellen des Landes Berlin sowie der Pflege- und Krankenkassen, haben die allgemeingültigen Orientierungswerte für die Leistungskomplexe veröffentlicht.

So umfasst beispielsweise die sogenannte große Körperpflege das An- oder Auskleiden, Waschen oder Duschen, Rasieren, Mund- und Zahnpflege sowie Kämmen. Dafür werden (als Orientierungswert) 22,56 Euro berechnet. Bei der erweiterten großen Körperpflege kommt Hilfe beim Verlassen des Bettes oder beim Zubettgehen hinzu, das kostet dann knapp drei Euro mehr. Mit Baden belaufen sich die Kosten auf 33,84 Euro. Das Reinigen der Wohnung inklusive Bad, Toilette und Küche sowie Staubsaugen, Spülen und Müllentsorgung wird mit 14,79 Euro vergütet, der Lebensmitteleinkauf mit 13,14 Euro einschließlich Erstellen eines Speiseplans. Erhoben wird zudem eine Einsatzpauschale von 3,56 Euro, bei Einsätzen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Wochenende und Feiertagen von 7,12 Euro.

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen oder beides kombinieren. Wenn ausschließlich Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen, besteht der Anspruch auf Pflegegeld. Versicherte, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, bekommen sogenannte Pflegesachleistungen. Diese Summen sind höher als das Pflegegeld. Der Pflegebedürftige vereinbart die Leistungen mit dem Pflegedienst, dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Bei der Pflegebedürftigkeit wird seit 2017 nicht mehr in drei Pflegestufen sondern in fünf Pflegegraden unterschieden. Je höher der von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermittelte Unterstützungsbedarf ist, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse. Die Abstufung reicht von einer geringen (Pflegegrad eins) bis zur schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad fünf). Bei Pflegegrad zwei zahlen die Kassen 316 Euro Pflegegeld oder 689 Euro Pflegesachleistungen, bei Pflegegrad fünf sind es 901 Euro Pflegegeld oder 1995 Euro Pflegesachleistungen. Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt und mehr Leistungen wünscht als über die Sachleistungen abgerechnet werden können, muss privat zuzahlen.

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