Berlin. Jens Spahn ist nicht der erste Gesundheitsminister, der sich an der Digitalisierung des Gesundheitswesens versucht. Nachdem seine Vorgänger damit mehr oder weniger krachend scheiterten, könnte der CDU-Politiker nun Erfolg haben.
Spahn hat kürzlich die gesetzlichen Regeln und die Strukturen so verändert und verschärft, dass Krankenkassen, Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern wenig anderes übrig bleibt: Bis 2021 müssen sie eine elektronische Patientenakte einführen.
Dann sollen alle gesetzlich Versicherten über einen Computer oder ihr Smartphone auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen können: auf eine Liste der verordneten Medikamente, auf Arztbriefe und auch ihre Notfalldaten wie die Blutgruppe.
Elektronische Patientenakten – verwirrende Zahl an digitalen Projekten
Als eine der ersten großen Krankenkassen bereitet sich die Barmer nun konkret auf die neue Patientenakte vor. Ihr Vorstandsvorsitzender Christoph Straub gab am Dienstag bekannt, dass nun Angebote von Softwarefirmen eingeholt würden. Im Oktober wolle man den Zuschlag erteilen. Ein Jahr später soll die Technik dann stehen und das Projekt starten.
Auch andere Kassen stehen in den Startlöchern. Der Marktführer Techniker Krankenkasse (TK) zum Beispiel hat bereits erste Erfahrungen mit einer elektronischen Akte gesammelt und arbeitet daran, sie an die neuen gesetzlichen Standards anzupassen. Die AOK probiert Ähnliches mit einem „Gesundheitsnetzwerk“.
Ob nun Gesundheitskarte, Gesundheitsakte oder Patientenakte: Die Zahl der digitalen Projekte im Gesundheitswesen ist verwirrend groß. Alles hat mit allem ein bisschen zu tun. Nichts ist bisher einheitlich und vollständig und vor allem sicher mit den Computern von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vernetzt. Auch die Standards für Dateien und die Sicherheit sind zum Teil sehr unterschiedlich. Dazu gibt es eine Fülle an Gesundheits-Apps für Smartphones.
Die elektronische Gesundheitskarte ist gescheitert
Sicher ist bislang nur, dass der erste große Versuch der Digitalisierung, die elektronische Gesundheitskarte, gescheitert ist. Vor 13 Jahren lief der erste Termin ab, an dem sie starten sollte. Inzwischen dient das Kärtchen nur noch der Identifikation von gesetzlich Krankenversicherten und dafür, dass der Arzt den Patientenbesuch mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Das Projekt, das nun doch noch den Durchbruch bei der Digitalisierung bringen soll, ist die elektronische Patientenakte. Minister Spahn will dabei alle Fehler vermeiden, die seine Vorgänger gemacht haben: Unklare Zuständigkeiten und Selbstblockade aller Beteiligten soll es nicht mehr geben.
Die Anforderungen für die Akte hat Spahn so beschrieben: Sie soll „einen spürbaren Mehrwert für Ärzte, Patienten und alle anderen Beteiligten“ bieten. Deshalb will er die Kassen zur Einführung verpflichten und notfalls finanziell bestrafen. Vor allem soll der Zugang zur Akte einfach möglich sein, also auch über Smartphones und Tablets.
Die bereits existierenden Gesundheitsakten verschiedener Anbieter sollen mit der neuen elektronischen Patientenakte verknüpfbar sein. Sie soll also der staatliche Standard werden, an dem sich alle anderen Akten orientieren und an den alle anderen digitalen Angebote andocken sollen.
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Alle digitalen Angebote sollen mit Patientenakte verknüpft werden
„Es gibt jetzt den klaren politischen Willen und den politischen Rahmen, ein funktionierendes System für die elektronische Aufbewahrung und die Nutzung elektronischer Patientendaten aufzubauen“, sagt Barmer-Chef Straub. Er habe „den Eindruck, jetzt passiert bei der elektronischen Gesundheitskarte und der Patientenakte wirklich etwas“, zeigt er sich optimistisch.
Die Akte könne das Fundament werden für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Damit könne die medizinische Versorgung verbessert werden. Alle digitalen Angebote, die die Barmer in den vergangenen Monaten entwickelt habe, sollen mit der Patientenakte verknüpft werden: „Unser Ziel ist, dass wir die Anwendungen, die wir bereits anbieten, in die Patientenakte integrieren“, sagt Straub.

Die Akte müsse für die Versicherten einen zusätzlichen Nutzen haben, sonst würden diese nicht oft genug hineinschauen. „Je mehr Anwendungen damit verbunden sind, desto intensiver wird die Akte von den Patienten genutzt“, sagt Straub. Und: „Je mehr Ärzte nach den dort hinterlegten Daten fragen, desto mehr wird die Akte auch von ihnen genutzt.“
Apps werden bisher gut angenommen
Die spannende Frage sei, meint der Kassenchef, wie viele Kunden und Versicherte 2021 tatsächlich von einem solchen Angebot Gebrauch machen würden. Anfangs werde die Neugier sicher groß sein, glaubt Straub. Offen sei, wie viele Kunden dann dabeibleiben werden. Bisherige Erfahrungen der Barmer mit Apps fürs Smartphone stimmen den Kassenchef optimistisch. Eine App mit einem Hörtest sei beispielsweise bis zu 300.000 Mal abgerufen worden.
Ähnlich wie die Barmer werden es auch die anderen Kassen halten. So soll die elektronische Patientenakte eine begrenzte Zahl an Pflichtanwendungen aufweisen. Dazu gehört beispielsweise, dass dort elektronische Arztbriefe abgelegt und abgerufen werden können. Auch eine Liste der verordneten Medikamente soll enthalten sein und der sogenannte Notfalldatensatz – dazu gehören Daten zur Person, aber auch Informationen über bestimmte Erkrankungen oder Operationen.
Jeder Krankenkasse steht es dann frei, weitere Funktionen hinzuzufügen oder zu integrieren. Das kann die Möglichkeit sein, Ultraschall- oder Röntgenbilder aufzubewahren oder auch das Bonusheft für den Zahnarzt elektronisch zu führen. Wie das gelbe Impfbuch existiert es bis heute nach wie vor fast ausschließlich auf Papier und geht entsprechend häufig verloren.
Bisher ist unklar, wer wann auf die Daten zugreifen soll
Der Vorteil einer elektronischen Akte liegt also auf der Hand: Daten sind überall verfügbar. Patienten, Ärzte und Krankenkassen können sie einfacher nutzen und verknüpfen. Dafür müssen aber nicht nur technische und inhaltliche Standards festgelegt werden. Auch die Sicherheit muss gewährleistet sein.
Bisher ist aber noch unklar, wer wann auf die Daten zugreifen soll. Wann und wie können Eltern für ihre unmündigen Kinder auf deren Daten zugreifen? Wann können Kinder als Vertreter ihrer kranken oder pflegebedürftigen Eltern die Daten lesen und bearbeiten?
Offen ist auch, wer welche Daten löschen kann. Grundsätzlich soll die Entscheidung darüber beim Patienten liegen. Er soll die Hoheit über seine Daten behalten. Aus medizinischer Sicht wäre es sinnvoll, wichtige Diagnosen und Behandlungen immer in der Akte zu belassen, weil sie anderen Ärzten eine Hilfe sein könnten.
Sicherheitsstandards sind noch nicht geklärt
Auch die Sicherheitsstandards sind noch nicht abschließend geklärt. Minister Spahn verspricht die „höchsten Datenschutzstandards“. So sollen alle Daten verschlüsselt werden. Sie sollen außerdem auf Servern in Deutschland oder mindestens in Europa gespeichert werden. Abrufbar sollen die Informationen zudem nur sein, wenn sich ein Patient oder ein Arzt dafür mit seiner Gesundheitskarte oder dem Heilberufsausweis autorisiert hat. Dafür braucht er ein Lesegerät.
Unklar ist, wie das auf dem Smartphone möglich sein soll, denn nicht alle Modelle sind mit der Gesundheitskarte kompatibel. Außerdem gibt es inzwischen technische Möglichkeiten, die die Karte als Sicherheitsmerkmal überflüssig machen. Experten erwarten deshalb, dass die Gesundheitskarte bald endgültig vom technischen Fortschritt überholt sein wird.
Minister Spahn weiß genau, dass er mit seinem ehrgeizigen Zeitplan ein hohes politisches Risiko eingeht und am Ende genauso scheitern kann wie seine Vorgänger: Wenn die Digitalisierung schiefgehe, sei er schuld. Und wenn das so sei, „dann will ich wenigstens berechtigt schuld sein“, ist der Minister überzeugt. (Philipp Neumann)