Berlin. Eizellspende und Leihmutterschaft sind in Deutschland verboten. Nach langem Leidensweg weichen viele Paare ins Ausland aus. Ärzte kritisieren die veraltete Gesetzgebung

Alina Reichardt

„Ihr seid in einem fremden Bauch gewachsen, aber wir sind eure Eltern“ – so wollen Jessica und Armin Geißdörfer ihren Zwillingen Teresa und Niklas eines Tages erklären, woher sie stammen. Die heute fast Einjährigen wurden von einer Leihmutter in der ­Ukraine ausgetragen. Eine Methode, die in Deutschland ebenso illegal ist wie die Spende von Eizellen. Ärzte, die gezielt dazu beraten, können sich strafbar machen. Festgelegt sind die Verbote im Embryonenschutzgesetz von 1990.

Ärzte und Forscher kritisierten das Gesetz im Oktober 2017 unter Federführung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als veraltet. Sie fordern die Regierung auf, ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz zu erarbeiten. Doch in den aktuellen Koalitionspapieren taucht das Thema nicht auf. „An diese ethischen Probleme wagt sich keiner ran“, kritisiert der an dem Papier beteiligte Reproduktionsmediziner Prof. Heribert Kentenich.

Wie die Geißdörfers weichen immer mehr deutsche Paare ins Ausland aus. Schätzungen gehen von jährlich mehreren Tausend aus. Ein wachsender Markt, wie auch die heute in Berlin startenden Kinderwunschtage zeigen. Dort informieren vor allem ausländische Kinderwunschmediziner auch über hierzulande verbotene Behandlungen. „Deutschland liegt in der EU auf Platz zwei beim Fortpflanzungstourismus, hinter Italien“, sagt Mitorganisator David McAllister, „viele Besucher sind verzweifelt auf der Suche nach Hilfe.“ Kritiker wie der Berufsverband der Frauenärzte sehen in der Messe vor allem eine Werbemaßnahme für ausländische Kliniken.

Das Ehepaar Geißdörfer aus einem kleinen Dorf bei Nürnberg hoffte zwölf Jahre lang auf ein Kind. Sie versuchten alles, was ihnen in Deutschland möglich war – von der künstlichen Befruchtung bis hin zur Adoption. Vergeblich. Jessica Geißdörfer ist erst 21, ihr Mann Anfang 30, als sich abzeichnet, dass eine natürliche Schwangerschaft schwierig werden würde. „Meine Frauenärztin hat uns damals in eine Kinderwunschklinik überwiesen, wo eine Insemination versucht wurde“, erzählt sie. Dabei wird der Samen des Mannes mit einem Katheter in die Gebärmutter übertragen.

6000 Euro zahlen die Geißdörfers für zwölf Versuche. Unterstützung durch die Krankenkasse gibt es keine. In Deutschland darf die Behandlung nur dann zu 50 Prozent übernommen werden, wenn das Paar verheiratet und die Frau mindestens 25 Jahre alt ist. Beide Voraussetzungen erfüllt das Paar zunächst nicht. Jessica Geißdörfer wird nicht schwanger. „Die Ärzte haben es dann mit künstlicher Befruchtung versucht“, so die heute 31-Jährige – siebenmal über mehrere Jahre. 9000 Euro zahlen sie und ihr Mann aus eigener Tasche, die Krankenkasse trägt nach der Heirat der beiden einen Teil der Kosten.

Rund 63.000 Frauen werden in Deutschland jährlich künstlich befruchtet. Bei der sogenannten In-vitro-Fertilisation werden die Eierstöcke der Frau mit Medikamenten hormonell angeregt, damit mehrere befruchtungsfähige Zellen heranreifen. Diese werden entnommen und im Labor mit den Spermien des Mannes zusammengebracht. Entwickeln sich daraus Embryonen, überträgt ein Arzt maximal drei in die Gebärmutter.

„Dass gleich mehrere Embryonen eingesetzt werden, führt in Deutschland viel zu häufig zu riskanten Mehrlingsschwangerschaften“, sagt Dr. Ulrich Hilland, Vorsitzender des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands. In zahlreichen anderen EU-Staaten komme stattdessen der sogenannte elektive Single-Embryonen-Transfer zum Einsatz. „Dabei wird nur der Embryo mit der größten Entwicklungsfähigkeit übertragen.“ In Deutschland ist dieses Vorgehen verboten. Die für das Gesundheitsressort verantwortliche CDU will daran „im Sinne des Lebensschutzes“ festhalten. Ein Embryo sei nicht weniger wert als ein anderer.

Bei Jessica Geißdörfer bleibt auch die künstliche Befruchtung erfolglos. Sie und ihr Mann entschließen sich zur ­Adoption. „Aber obwohl wir im richtigen Alter waren, mit gutem Einkommen und verheiratet, hat man uns gesagt, dass wir kaum eine Chance hätten. Es würden zu wenige Babys abgegeben, und es gebe eine lange Warteliste.“ Sie tragen sich trotzdem ein, lassen sich parallel weiter medizinisch beraten. Ein auffälliger Bluttest führt das Ehepaar schließlich zu einer Immunologin und der Diagnose: Eine Schwangerschaft ist nahezu unmöglich. Ihre in Deutschland möglichen Optionen sind erschöpft. „Erst eine TV-Doku über Leihmütter in der Ukraine hat uns wieder Hoffnung gegeben.“

In nur wenigen Ländern ist die Leihmutterschaft gesetzlich geregelt. Neben der Ukraine in England, Russland, Georgien, Griechenland und Kanada. Marktführer ist der US-Staat Kalifornien. Als Positivbeispiel nennt Reproduktionsmediziner Kentenich England: „Hier gibt es die ‚altruistische‘ Leihmutterschaft. Frauen bekommen eine Aufwandsentschädigung, keine kommerzielle Bezahlung.“ In Staaten wie Georgien, Indien, China oder Thailand sei die Leihmutterschaft rein kommerziell, in China oder Indien kaum reguliert – ein Risiko.

Eine Firma versprach im Internet eine Baby-Garantie

Auch die Geißdörfers sind zunächst unsicher. „Eine Firma im Internet versprach eine Baby-Garantie“, erinnert sich Jessica Geißdörfer. „Das will jede Frau hören, die jahrelang nur Enttäuschung erlebt hat. Die sich von Ärzten immer wieder anhören musste, irgendwann klappt es – ‚irgendwann‘ ist emotional ein sehr breites Spektrum.“ Auf privaten Blogs liest sie Erfahrungsberichte, dann der Entschluss: Das Paar will es riskieren.

6000 Euro kostet die erste Rate für ein Paket ohne Sicherheiten. Kommt es nach dem dritten Monat zu einer Fehlgeburt, müssen die beiden Deutschen der ukrainischen Frau Schadenersatz zahlen. Geht alles glatt, soll der gesamte Prozess 30.000 Euro kosten. „Das konnten wir uns gerade so leisten“, sagt Jessica Geißdörfer. Von der Ausstattung des Krankenhauses, der deutschsprachigen Betreuerin, dem luxuriösen Hotel sind Jessica und Armin Geißdörfer positiv überrascht. Sie bekommt über einige Wochen Hormone, um die Eizellproduktion anzuregen. Mehrere Zellen werden ihr entnommen, mit den Spermien ihres Mannes befruchtet und einer anonymen Leihmutter eingesetzt. Doch es kommt zu keiner Schwangerschaft. „Zu diesem Zeitpunkt haben wir auch über eine Eizellspende von einer anderen Frau nachgedacht, es wäre nicht die beste Lösung gewesen, denn die Kinder hätten dann genetisch nichts mit mir zu tun gehabt“, sagt Jessica Geißdörfer.

Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellspende nicht. „Es gibt einen klaren Mangel an Gerechtigkeit im Umgang mit Männern und Frauen, die keine Kinder bekommen können“, sagt Claudia Wiesemann, Ethik-Professorin an der Universität Göttingen und Mitglied im Deutschen Ethikrat.

Kritiker wie die Kirchen und die christlich-konservativen Parteien warnen vor psychischen und körperlichen Risiken. „Die Gewinnung von Eizellen ist für die Spenderinnen ungleich belastender als eine Samenspende“, erklärt eine Sprecherin der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Bei der Hormonbehandlung kann es etwa zu einer schmerzhaften Überstimulation kommen, bei der die Eierstöcke anschwellen. Zudem sei „eine gespaltene Elternschaft in genetische, leibliche und soziale Elternschaft aus der christlichen Sicht von Ehe und Familie problematisch“.

„Früher hat man angenommen, dass Kinder, die genetisch nicht von der Frau abstammen, die sie austrägt, Selbstfindungsprobleme haben könnten. Studien haben mittlerweile das Gegenteil gezeigt“, sagt Mediziner Kentenich. Mit einer strengen Regulierung sei eine Zulassung der Eizellspende in Deutschland sinnvoll. Dass viele Paare durch das Verbot ins Ausland ausweichen müssten – „die meisten nach Spanien, Tschechien oder Polen“ – bringe andere Probleme mit sich. „In einigen Ländern, wo die Eizellspende legal ist, dürfen Kinder die Identität der Spenderinnen nicht erfahren, können also nie erfahren, wer ihre genetische Mutter ist“, sagt Kentenich.

Den Kindern der Geißdörfers bleibt diese Hürde erspart. Bei einem zweiten Versuch werden einer anderen anonymen Leihmutter die zwei verbliebenen eingefrorenen Embryonen eingepflanzt, sie wird schwanger mit Zwillingen. Kennenlernen dürfen die beiden die Frau noch nicht. „Das wäre erst ab dem dritten Schwangerschaftsmonat möglich gewesen“, erklärt Jessica Geißdörfer. So solle einer möglichen Erpressung der Eltern vorgebeugt werden, denn die Leihmutter dürfe das Kind auf Wunsch behalten. „Dafür entscheiden sich wohl nur wenige, denn die Leihmutter behält einen Anteil von 11.000 Euro, das ist in der Ukraine viel Geld“, sagt die 31-Jährige. Der Durchschnittslohn liegt in der Ukraine bei unter 300 Euro im Monat.

Es sind Bedingungen wie diese, die deutsche Kritiker darin bestärken, dass Leihmutterschaft ethisch nicht vertretbar sei. „Die Leihmutterschaft steht im Widerspruch zur Würde der Frau, die das Kind für das unfruchtbare Paar austrägt. Es besteht die Gefahr, dass sozial schwache Frauen ausgebeutet werden“, erklärt die EKD-Sprecherin. Auch ein Ausweichen ins Ausland sei ethisch nicht vertretbar.

Selbst Wissenschaftler, die sich für ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz einsetzen, sind beim Thema Leihmutterschaft vorsichtig. „Sie ist ethisch schwieriger zu bewerten als etwa die Eizellspende“, sagt Wiesemann, „wünschenswert wäre das Angebot einer unabhängigen Beratung, möglichst auch über Verfahren, die hierzulande strafbar sind.“ Erste Untersuchungen hätten gezeigt, dass psychische Probleme weder bei dem Kind noch bei den Eltern zu erwarten seien, erklärt Kentenich, dennoch gebe es zu wenige Daten, um über eine Zulassung in Deutschland endgültig zu befinden.

„Ein unerfüllter Kinderwunsch ist ein hartes Schicksal“, sagt Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, „andererseits muss auch klar gesagt werden, dass es kein Recht auf ein eigenes Kind gibt und dass der unerfüllte Kinderwunsch nicht dazu berechtigt, alle ethischen Bedenken im Hinblick auf manche fortpflanzungsmedizinische Methoden beiseitezuschieben.“

Das Ehepaar Geißdörfer entscheidet anders. Nach zwölf Jahren Kinderwunsch erhalten sie im April 2017 den Anruf: Ihre Leihmutter liegt in den Wehen. Noch während die beiden im Flugzeug sitzen, werden Niklas und Teresa geboren. „Auf einmal sind wir Eltern, man kennt die Kinder nicht, denn man hat sie nicht in sich getragen“, erinnert sich Jessica Geißdörfer. Doch das anfängliche Fremdeln legt sich schnell, der kleine Niklas sieht aus wie sein Vater, Teresa ähnelt ihrer Mutter. Mit der Frau, in der sie gewachsen sind, haben sie keine genetische Verbindung. Jessica und Armin Geißdörfer treffen sie zum ersten Mal im Krankenhaus.

„Natürlich macht man sich Gedanken, was man der Frau sagen soll, die einem so einen Wunsch erfüllt. Doch auf die Situation, vor ihr zu stehen, ist man nicht vorbereitet.“ Sie fällt den Deutschen herzlich um den Hals. Zwei Wochen später tritt sie ihre Elternrechte in der deutschen Botschaft an Armin Geißdörfer ab. Seine Frau soll die Zwillinge später in Deutschland adoptieren, vor dem Gesetz ist sie nur Stiefmutter.

Als Mutter gilt die Frau, die die Kinder austrägt. Aufgrund der unklaren Rechtslage bei Leihmutterschaft spielt das Jugendamt nicht mit, noch immer wartet das Paar auf einen Gerichtstermin. „Es wäre sicherer, wenn das nun klappen würde“, sagt Jessica Geißdörfer, aber sie könne noch warten. Das Wichtigste habe sie. Im Hintergrund quietschen ihre beiden Babys. Am nächsten Tag steht ein Impftermin an, das wird anstrengend. Alltag für eine Kleinfamilie wie die Geißdörfers. Endlich.