Live-Streaming

In welchen Situationen Facebook Live verboten ist

| Lesedauer: 8 Minuten
Aaron Clamann
Ob eine Rede des US-Präsidenten, Sport- oder Katzenvideos: bei Facebook Live werden fast alle Themen gestreamt.

Ob eine Rede des US-Präsidenten, Sport- oder Katzenvideos: bei Facebook Live werden fast alle Themen gestreamt.

Foto: Facebook / dpa

Mit Facebook-Live und einem Smartphone können Nutzer Live-Videos produzieren. Experten sind unsicher, ob das auch immer rechtens ist.

Berlin.  Mit Facebook kann neuerdings jeder zum eigenen Fernsehsender werden. Smartphone oder Tablet genügen. Möglich macht das die Funktion „Live“, die jeden Nutzer Videos live ins Internet übertragen lässt. Zur Erinnerung: Facebook hat inzwischen weit über eine Milliarde Mitglieder. Hinzu kommen Millionen von Nutzern bei den Konkurrenzdiensten Persicope (von Twitter), Google Hangouts oder Meerkat. Nach nur wenigen Klicks können Aufnahmen von dem eigenen Tennis-Match, der Familienfeier oder vom Sonntagsspaziergang in der Natur weltweit verfolgt werden.

Weil nur die wenigsten Nutzer wissen, wann Live-Streams erlaubt sind und wann nicht, klären wir mit dem Medienanwalt Christian Solmecke die wichtigsten Fragen, die sich ein Nutzer stellen sollte, bevor er auf Sendung geht. Vor allem bei Konzerten, Fußballspielen und Hintergrundmusik drohen Fallstricke.

Was sind die wichtigsten Tipps für Nutzer, die zum ersten Mal einen Live-Stream starten?

„Wer live streamt, sollte zunächst immer den rechtlichen Rahmen, in dem er sich bewegt, prüfen und diesen dringend beachten”, sagt Medienanwalt Christian Solmecke gegenüber unserer Redaktion. Im Prinzip gelten bei Live-Videos die gleichen Regeln wie bei Fotos oder anderen Videos im Internet: In jeder Situation sollte der Nutzer sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. So muss geklärt sein: Darf ich an dem jeweiligen Ort filmen oder gibt es ein Filmverbot? Haben Personen, die im Video zu sehen sind, dem Filmen zugestimmt?

Personen des öffentlichen Rechts (Schauspieler, Sportler, Politiker etc.) müssen in der Regel nicht um Erlaubnis gebeten werden. Auch wenn die Gefilmten Teil einer großen Gruppe sind – beispielsweise bei einem Sportereignis oder bei einer Demonstration – müssen sie nicht zustimmen. Das gilt auch, wenn eine Person nur so genanntes „Beiwerk”“ist, sie beispielsweise also nur unscharf im Hintergrund zu sehen ist.

Der Jurist Solmecke weist auch auf die Beachtung des Urheberrechts hin. Er sagt: „So ist es bereits eine Urheberrechtsverletzung wenn im Video, auch im Hintergrund, Musik läuft und aufgezeichnet wird.“

Zudem sollte der Stream nicht dazu führen, dass andere Gesetze gebrochen werden. Immer wieder filmen sich auf Persicope, Google Hangouts oder Facebook Live Nutzer beim Autofahren. In Deutschland ist die Bedienung eines Smartphones als Fahrer jedoch verboten. Polizisten werten die daraus resultierend Ablenkung als eine der häufigsten Unfallursachen. Die Landesmedienanstalten der Bundesländer bieten auf ihrer gemeinsamen Plattform zu den wichtigsten Fragen eine Checkliste an. Die Landesmedienanstalten überwachen Rundfunkangebote aller Art.

Darf ich auch bei Fußball-Spielen oder Konzerten filmen und streamen?

Zwar ist das Fotografieren oder das Filmen zu privaten Zwecken bei vielen Großveranstaltungen erlaubt, doch beim Streaming sieht die Rechtslage anders aus. Ob bei Fußball-Bundesliga-Spielen oder einem Madonna-Konzert: „In der Hausordnung der Veranstalter werden solche Situation geregelt. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn der Veranstalter hat das so genannte Hausrecht und darf bestimmen, was erlaubt ist und was nicht”, sagt Christian Solmecke. Und zu diesem Hausrecht und den Bestimmungen des Veranstalters stimmt der Besucher zu, sobald er das Ticket für die Veranstaltung kauft. Oft stehen die einzelnen Bestimmungen sogar auf der Eintrittskarte. Wer also trotzdem das nächste Spiel seines Lieblingsvereins ohne Erlaubnis ins Internet überträgt, macht sich strafbar.

Brauche ich wie ein Fernsehsender eine Sendelizenz, wenn ich häufig streame?

In der Regel dürften einfache Nutzer von Live-Streaming-Diensten keine Sendelizenz benötigen. Doch ganz ausgeschlossen ist das durch den Rundfunkstaatsvertrag und die unterschiedlichen Mediengesetze der Bundesländer nicht.

Der Paragraf 2 des Rundfunkstaatsvertrages regelt relativ eindeutig, ab wann eine Sendelizenz notwendig wird. Voraussetzungen sind etwa, dass mit dem Programm mindestens 500 Personen erreicht werden und die Inhalte journalistisch-redaktioneller Natur sind. Die Landesmediengesetze - wie beispielsweise das von Nordrhein-Westfalen - verlangen zudem feste Sendezeiten. Das könnte etwa der Fall sein, wenn ein Facebook-Nutzer jeden Samstagabend um 20.15 Uhr auf Sendung gehen würde. „Als Faustregel mag gelten: Je geplanter, umfangreicher, ausdifferenzierter und regelmäßiger ein Angebot ausgestrahlt wird oder werden soll, desto eher handelt es sich um erlaubnispflichtigen Rundfunk“, sagt Siegfried Schneider, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten gegenüber unserer Redaktion.

Laut Anwalt Christian Solmecke, dürften private Nutzer all diese Bedingungen nur selten erfüllen, „da es regelmäßig entweder an den journalistisch-redaktionellen Inhalten- oder dem Sendeplan fehlen wird.“

Nach Angaben der gemeinsamen Geschäftsstelle der 14 Landesmedienanstalten wurde im vergangenen Jahr neun Anbietern von Internet-TV-Angeboten eine Zulassung nach den Kriterien des Rundfunkstaatsvertrages erteilt. „Anbieter von Beiträgen in Livestreaming-Diensten im Sinne von Facebook Live, Periscope oder You Now haben bei uns bislang keine Anträge auf Zulassung gestellt.“, sagt Siegfried Schneider.

Moderieren Facebook, Periscope, Google und Meerkat die Videobeiträge? Stoppen sie Übertragungen, wenn sie nicht den Regeln entsprechen?

Bei der Moderation von Text- und Bildbeiträgen ist Facebook immer in die Kritik geraten. Der Vorwurf: Trotz Hinweise der Nutzer löscht das Netzwerk beispielsweise volksverhetzende Beiträge nicht schnell genug oder gar nicht. Wie will das größte soziale Netzwerk nun verhindern, dass solche Inhalte in Live-Videos verbreitet werden? Die Antwort von Mark Zuckerberg lautet: künstliche Intelligenz. So sollen Computerprogramme Videoinhalte automatisch analysieren und erkennen. Doch bisher sind nur Testergebnisse bekannt, nach denen die Facebook-Software anhand von Bilderabgleichen süße Katzen in Videos erkennen kann. Eine Bilderkennungssoftware von Microsoft arbeitet auf einem ähnlich niedrigen Niveau.

Christian Solmecke ist skeptisch, ob Facebook als größter Anbieter aktiv die Videoinhalte überwachen kann. „Dass Facebook laufende Livestreams unterbricht, halte ich für nahezu ausgeschlossen, da Facebook erst auf Anfrage tätig wird und es in der Regel mindestens 48 Stunden bis zur Löschung dauert“, so Solmecke. In Bezug auf die Kontrolle von Inhalten in Streams ist sich der Anwalt daher sicher: „Nach jetzigem Stand können Live-Streams aus zahlreichen rechtlichen Gründen in Deutschland nicht rechtssicher gestaltet werden.“ Von den Landesmedienanstalten ist zu hören, dass eine staatliche Kontrolle und Überwachung zahlreicher internationaler Video-Angebote kaum möglich sei. Ohne Regeln ginge es aber auch nicht, doch dabei sei die Politik in der Pflicht. In Bezug auf eine Missbrauchsaufsicht sagt Siegfried Schneider von den Medienanstalten: „Wir setzen darauf, dass die Politik bereits im nächsten Rundfunkstaatsvertrag entsprechende Weichen stellt.“

Müssten Unternehmen ihre Nutzer besser aufklären?

Sowohl Facebook, wie auch Google, Periscope und Meerkat informieren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den Nutzungsbedingungen ausführlich darüber, was mit den Streams erlaubt ist und was nicht. Auch gegenüber unserer Redaktion verweist ein Facebook-Sprecher auf die eigenen Richtlinien, in denen es wörtlich heißt: „Du wirst keine Inhalte auf Facebook posten oder Handlungen auf Facebook durchführen, welche die Rechte einer anderen Person verletzen oder auf sonstige Art gegen das Gesetz verstoßen.“

Länderspezifische Aufklärungskampagnen wären aus Sicht von Experten zwar wünschenswert, aber wohl in der Produktion zu aufwendig. In der Regel erfüllen die Firmen zudem ihre Informationspflicht. „In Deutschland sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Live-Streams streng geregelt. Allerdings ist meine Erfahrung, dass bei vielen Nutzern völlig das Problembewusstsein fehlt“, sagt Christian Solmecke. Vor dem ersten Stream lohnt im Zweifelsfall also ein Blick in die Geschäftsbestimmungen der Anbieter.

Wer nutzt bisher überhaupt Facebook Live?

Neben wenigen Medienunternehmen, sind in Deutschland vor allem private Nutzer aktiv. Die Nutzer filmen sich beim Frisörbesuch, auf dem Weg zur Arbeit oder beim Treffen mit Freunden. Auf 100 oder mehr Zuschauer bringen es Streams jedoch selten. Doch bei einer sitchprobenartigen Durchsicht, zeigt sich, dass die Nutzer sich wohl kaum über den rechtlichen Rahmen informiert haben. So werden spontan Schulkameraden gefilmt, andere Verkehrsteilnehmer beim Autofahren gezeigt oder es läuft Musik im Hintergrund, für die sicher keine Gebühren an die GEMA gezahlt worden sind.