Der TÜV warnt

Spielzeug besser nicht bei Strandhändlern kaufen

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Von Badespielzeug, das in Mittelmeerländern am Strand verkauft wird, lassen Eltern besser die Finger. In einem Test des TÜV Rheinland LGA fielen mehr als die Hälfte der untersuchten Schwimmtiere, -ringe, -sitze und Luftmatratzen durch. Bestimmte Weichmacher könnten krebserregend sein, so die Warnung der Prüfer.

Die Prüfer kauften im Juni in Griechenland, Italien, Kroatien, Spanien und der Türkei insgesamt 25 aufblasbare Freizeitartikel direkt am Strand. 17 Produkte hätten in der EU nicht verkauft werden dürfen, weil sie die Sicherheitsnormen nicht erfüllten, teilt der TÜV in Nürnberg mit.

In 21 der 25 untersuchten Badeartikel fanden die Tester hohe Konzentrationen von Phthalat-Weichmachern, die über den für Spielzeug als Grenzwert vorgeschriebenen Werten lagen. Bestimmte Phthalate stehen laut TÜV im Verdacht, hormonell zu wirken und krebserregend zu sein. In sechs Produkten fanden die Prüfer Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Konzentrationen, die über den in Deutschland empfohlenen Richtwerten lagen. PAK stünden im Verdacht, das Erbgut zu verändern, Krebs zu erzeugen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen.

Besonders schlecht sah es bei Luftmatratzen aus: Alle sieben getesteten Produkte seien erheblich mit Phthalaten belastet gewesen, so der TÜV. Würden sie rechtlich als Spielzeug gelten, dürften sie nicht in Deutschland verkauft werden. Allerdings werden sie dem TÜV zufolge als Freitzeitartikel gewertet, weshalb keine festen Grenzwerte vorgeschrieben seien.

Die Tester untersuchten die Produkte auch mechanisch. Sie prüften vor allem, ob sich die Kunststoffventile oder andere Teile lösen können. Zwei Artikel fielen bei diesem Test durch, bei zwei weiteren habe die Gefahr bestanden, dass sich die Kinder an einer befestigten Schnur strangulieren, warnt der TÜV.

Schließlich seien Schwimmsitze für Babys und Kinder unzulässig gestaltet gewesen. Laut einer EU-Norm müssten solche Sitze gewährleisten, dass die Kinder nicht kentern und im Notfall nicht im Sitz unter Wasser hängenbleiben. Eine kindliche Gestaltung sei verboten, um zu zeigen, dass es sich nicht um ein Spielzeug handelt, erläutert der TÜV. Bei sieben getesteten Produkte seien diese Vorgaben missachtet worden.

( dpa/heg )