Gerichtsstreit

Böhmermann streitet weiter für „Schmähgedicht“ gegen Erdogan

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Jan Böhmermann hat im „Neo Magazin Royale“ sein „Schmähgedicht gegen Recep Tayyip Erdogan vorgetragen.

Jan Böhmermann hat im „Neo Magazin Royale“ sein „Schmähgedicht gegen Recep Tayyip Erdogan vorgetragen.

Foto: ZDF und Ben Knabe

Teile des „Schmähgedichtes“ von Jan Böhmermann gegen Recep Tayyip Erdogan wurden verboten. Dagegen wehrt sich der ZDF-Moderator jetzt.

Berlin.  Jan Böhmermann und sein Anwalt führen den Rechtsstreit um das „Schmähgedicht“ des TV-Moderators weiter. In dem Gedicht hatte Böhmermann sich in der Show „Neo Magazin Royale“ zum türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geäußert. Teile des Gedichtes wurden daraufhin verboten.

„Wir haben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt“, sagte Jan Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.

Böhmermann-Anwalt will notfalls vors Verfassungsgericht

Der ZDF-Satiriker war im Mai vergangenen Jahres mit einer Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gescheitert. Ebenso wurde damals der Antrag Erdogans abgewiesen, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen. Damit blieb es Böhmermann weiterhin untersagt, 18 von 24 Zeilen seines Erdogan-Gedichtes zu wiederholen.

Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu (AZ: 7 U 34/17). Schertz hatte bereits bei der Verhandlung im Februar angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

So begründete das Gericht sein „Schmähgedicht“-Urteil

Zur Urteilsverkündung erklärte das Hanseatische Oberlandesgericht, die Entscheidung beruhe auf einer Abwägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Meinungsfreiheit. Die fraglichen Passagen enthielten schwere Herabsetzungen, für die es in der Person oder dem Verhalten keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gebe.

Sie müssten daher nicht hingenommen werden – anders als die übrigen Verse, die tatsächliches Verhalten Erdogans in satirischer Weise kritisierten. Mit Blick auf die von ihm geführte Regierung müsse er sich diese Kritik gefallen lassen.

Böhmermann hält Gedicht für Satire

Böhmermann hatte unter dem Titel „Schmähkritik“ am 31. März 2016 im „Neo Magazin Royale“ teils wüste Beschimpfungen gegen Erdogan vorgetragen und ihm unter anderem Sex mit Tieren unterstellt.

Zur Begründung stellte der Moderator seinem Auftritt voran, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. Böhmermanns Gedicht löste eine Staatsaffäre aus.

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Im Februar 2017 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass Jan Böhmermann weite Teile seines „Schmähgedichts“ nicht wiederholen darf. Damit bestätigte die Kammer eine zuvor ergangene Eilentscheidung.

Zuletzt wurden private Daten von Jan Böhmermann durch ein Datenleak veröffentlicht. Es war ein Angriff auf Prominente und auf Politiker: Alles, was man wissen muss. (epd/ac)

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