Berlin. Seit gut zwei Jahren existiert es, selten ist Zeichen 277.1 dennoch. Autofahrende müssen es trotzdem kennen – es drohen hohe Strafen.
Ein rotes Auto, ein schwarzes Fahrrad und ein motorisiertes Zweirad, auf weißem Grund und von einem roten Kreis eingeschlossen. Dieses Verkehrschild begegnet Autofahrenden in Deutschland seit etwas mehr als zwei Jahren. Zeichen 277.1 kam mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVo) im April 2020 in den deutschen Schilderwald.
Der offizielle Name des Schilds lautet "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen". Das etwas sperrige Amtsdeutsch erklärt, worum es bei Zeichen 277.1 geht: ein Überholverbot.
Unbekanntes Verkehrsschild: Überholverbot von Fahrrad- und Rollerfahrern
Ab dem Zeichen dürfen etwa Rad- oder Rollerfahrende nicht mehr überholt werden. Auch an Mofas, Mopeds oder Motorrädern (wenn die keinen Beweiwagen haben) darf im ausgewiesenen Bereich nicht mehr vorbeigefahren werden – solange das überholende Fahrzeug mehr als eine Spur hat.

Das Zeichen soll im Kern Radfahrende im Straßenverkehr schützen. Dazu kam mit der Novelle eine ganze Reihe neuer Zeichen hinzu, wie etwa der Grünpfeil für Radfahrende oder die Möglichkeit, Fahrradzonen per Verkehrsschild auszuweisen.
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Außerdem wurde ein Mindestabstand von 1,5 Metern (innerorts) und 2 Metern (außerorts) beim Überholen von "von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden" in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Vor der Novelle hatte die StVo nur "ausreichenden Seitenabstand" vorgeschrieben.
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Autofahrende sollten das Zeichen 277.1 nicht nur zum Schutz von Zweiradfahrenden kennen. Auch das eigene Punktekonto – und der Geldbeutel – freuen sich, wenn Rücksicht genommen wird. Wer das Verkehrszeichen missachtet, dem droht ein Punkt in Flensburg. Und 70 Euro Bußgeld wären ebenfalls zu berappen. (pcl)